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Die Landarbeiterkammern sind durch Landesgesetze
errichtete Körperschaften öffentlichen Rechts, zu denen für alle Arbeiter
und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft Mitgliedschaft besteht.
Mit Ausnahme von Burgenland und Wien gibt es in sämtlichen Bundesländern
Landarbeiterkammern. Der Österreichische Landarbeiterkammertag wurde am
20. April 1950 im ehemaligen Raiffeisenhaus in Linz gegründet.
Nach dem Beitritt der Landarbeiterkammer für Kärnten mit 1. 1. 1990 arbeiten
alle Landarbeiterkammern im Österreichischen Landarbeiterkammertag zusammen.
Der Österreichische Landarbeiterkammertag hat seinen Sitz in Wien und
erstreckt seine Tätigkeit auf das ganze Bundesgebiet. Im Rahmen dieser
Tätigkeit obliegt in verschiedenen Gremien auf Bundesebene, die Information
und Beratung sowie die Koordinierung und Abstimmung der Aktivitäten der
einzelnen Landarbeiterkammern. Organe des Österreichischen Landarbeiterkammertages
sind die Vollversammlung, der Vorstand und der Präsident.
Die Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft in Österreich waren
in den letzten 50 Jahren mit einer Vielzahl von Herausforderungen für
unsere Gesellschaft konfrontiert und werden es auch in Zukunft sein. Sie
erfüllen, unter schwierigsten und gefährlichen Bedingungen, ihre wichtige
gesellschaftspolitische Aufgabe.
"Der Österreichische Landarbeiterkammertag
- ein verlässlicher Partner für einen gesunden Lebensraum Österreich"
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