Die Landarbeiterkammern sind durch Landesgesetze errichtete Körperschaften öffentlichen Rechts, zu denen für alle Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft Mitgliedschaft besteht. Mit Ausnahme von Burgenland und Wien gibt es in sämtlichen Bundesländern Landarbeiterkammern. Der Österreichische Landarbeiterkammertag wurde am 20. April 1950 im ehemaligen Raiffeisenhaus in Linz gegründet.

Nach dem Beitritt der Landarbeiterkammer für Kärnten mit 1. 1. 1990 arbeiten alle Landarbeiterkammern im Österreichischen Landarbeiterkammertag zusammen. Der Österreichische Landarbeiterkammertag hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf das ganze Bundesgebiet. Im Rahmen dieser Tätigkeit obliegt in verschiedenen Gremien auf Bundesebene, die Information und Beratung sowie die Koordinierung und Abstimmung der Aktivitäten der einzelnen Landarbeiterkammern. Organe des Österreichischen Landarbeiterkammertages sind die Vollversammlung, der Vorstand und der Präsident.

Die Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft in Österreich waren in den letzten 50 Jahren mit einer Vielzahl von Herausforderungen für unsere Gesellschaft konfrontiert und werden es auch in Zukunft sein. Sie erfüllen, unter schwierigsten und gefährlichen Bedingungen, ihre wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe.

"Der Österreichische Landarbeiterkammertag - ein verlässlicher Partner für einen gesunden Lebensraum Österreich"