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Rechtsabteilung

Abteilungsleiter
Mag. Heimo GLEICH    
Tel.: 01/ 512 16 01 14
E-mail: heimo.gleich@lak-noe.at


Sekretariat
Verena STARK
Tel.: 01/ 512 16 01 12
E-mail: verena.stark@lak-noe.at

 

Rechtsberatung

Die Rechtsabteilung der NÖ Landarbeiterkammer berät alle Kammerzugehörigen bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis bzw. der Berufsausübung. Über Wunsch erfolgt eine Intervention beim Arbeitgeber bzw. bei dessen Interessenvertretung.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung mit Frau Verena Stark.

Vertretung beim Arbeits- und Sozialgericht

Die NÖ Landarbeiterkammer vertritt ihre Kammerzugehörigen im Rahmen der durch den Hauptausschuss vorgegebenen Richtlinien bei den Arbeits- und Sozialgerichten.
Die Einbringung der Klage erfolgt über die zuständige Geschäftsstelle.
Die Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch die Kammer sind kostenlos.

Gesetzesbegutachtung

Im Rahmen dieser Tätigkeit nimmt die NÖ Landarbeiterkammer im Interesse ihrer Kammermitglieder zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Bundes und des Landes NÖ Stellung. Stellungnahmen zu Bundesgesetzen und Verordnungen werden zunächst dem Österreichischen Landarbeiterkammertag zugeleitet, der dann eine gemeinsame Stellungnahme für alle Landarbeiterkammern ausarbeitet.

Stellungnahmen zu Landesgesetzes- und Verordnungsentwürfen werden direkt an die NÖ Landesregierung gerichtet. Die NÖ Landarbeiterkammer hat auch das Recht selbst Vorschläge für Gesetzesnovellierungen bei den zuständigen Stellen einzubringen.

Kollektivverträge    

Über unten angeführte Kollektivverträge erhalten Sie Auskünfte bei den zuständigen Geschäftsstellen oder in der Rechtsabteilung der NÖ Landarbeiterkammer.

• für bäuerliche Dienstnehmer
• für Gutsarbeiter
• für Gutsangestellte
• für Gartenbau
• für Arbeiter in den Raiffeisenlagerhäusern in NÖ
• für Angestellte in den Raiffeisenlagerhäusern in NÖ
• für Arbeiter der Raiffeisen Ware Austria AG
• für Angestellte der Raiffeisen Ware Austria AG
• für Arbeiter der Maschinenring-Service Genossenschaft
• Mantelvertrag für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft
• für Arbeiter in den Betrieben der NÖ Winzergenossenschaften
• für Angestellte in den Betrieben der NÖ Winzergenossenschaften
• für Arbeiter der Österreichischen Bundesforste AG
• für Angestellte der Österreichischen Bundesforste AG
• für Saisonarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben

Kollektivverträge siehe Download-Site

Notstandsunterstützungen

Kammerzugehörigen, die unverschuldet in Notlage geraten sind, kann eine einmalige außerordentliche Unterstützung zuerkannt werden.

 

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