

An der Spitze der NÖ Landarbeiterkammer steht der von der Vollversammlung für die Dauer von 6 Jahren gewählte Präsident. Er vertritt die NÖ Landarbeiterkammer nach außen.
Zwei Vizepräsidenten haben den Präsidenten bei Erfüllung seiner Aufgaben und bei seiner Amtsführung zu unterstützen und im Falle seiner Verhinderung zu vertreten.
Dem aus dem Präsidium und sechs weiteren stimmberechtigten Kammerräten, ergänzt mit kooptierten Mitgliedern, gebildeten Hauptausschuss obliegt die Beschlussfassung in Verwaltungs-, Organisations-, Finanz- und Personalangelegenheiten. Grundlegende Beschlüsse, die die Niederösterreichische Landarbeiterkammer betreffen, bleiben der aus 40 Mitgliedern bestehenden Vollversammlung vorbehalten.
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