Landarbeiterkammerwahl 2010    WAHLERGEBNIS

Hauptwahlbehörde für die Salzburger Landarbeiterkammerwahl 2010 

KUNDMACHUNG

Gemäß § 27 Abs 6 LAK-WO 2000 wird das durch die Hauptwahlbehörde festgestellte Wahlergebnis kundgemacht:

  1. Die Gesamtsumme der abgegebenen Stimmen: 1.329
  2. Die Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 1.308
  3. Davon entfallen auf die LISTE 1:  1.037 und auf die LISTE 2:  271
  4. Die Mandate in der Kammervollversammlung verteilen sich wie folgt:

LISTE 1: 13 Mandate;  LISTE 2: 3 Mandate

  1. Es sind daher nachstehende Personen als Mitglieder der Vollversammlung gewählt:

 

Für die Liste 1 mit der Bezeichnung

„Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Land- und Forstwirtschaft

Salzburger Land- und Forstarbeiterbund“

 

 1.        Präs. Thomas ZANNER, 1960, 5584 Zederhaus

 2.        Vpräs. Dagmar NEUREITER,1976, 5431 Kuchl

 3.        KR Siegfried FIGL, 1957, 5511 Hüttau

 4.        KR Maria REHRL, 1969, 5431 Kuchl

 5.        Dipl. Päd. Ing. Albert ZOPF, 1951, 4853 Steinbach a. Attersee

 6.        KR Johann KÖNIG, 1969, 5585 Unternberg/Lg.

 7.        KR Bruno GRUBER, 1957, 5733 Bramberg

 8.        Gerhard BERNEGGER, 1982, 5020 Salzburg

 9.        Heinrich PRILLER, 1983, 5730 Mittersill

10.       Christoph SCHERNTHANER, 1970, 5751 Maishofen

11.       Lukas AICHHORN, 1970, 5612 Hüttschlag

12.       Susanne BRUNAUER, 1966, 5020 Salzburg

13.       Christian EDER, 1969, 5441 Abtenau

Für die Liste 2 mit der Bezeichnung

„Sozialdemokratische und parteiunabhängige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“

 

 1.        KR Horst KRUMPSCHNABEL, 5020 Salzburg

 2.        Jürgen HAIDER, 1970, 5091 Unken

 3.        Christian SIEBENHOFER, 1966, 5324 Faistenau

 

Salzburg, am 28. Oktober 2010

                                                           Der Wahlleiter:  Dr. Hans Schlager

 

Landarbeiterkammer bis 2015 neu aufgestellt

Präsident Thomas Zanner  und Vizepräsidentin Dagmar Neureiter wiedergewählt 

Nach der im Oktober durchgeführten Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Salzburger Landarbeiterkammer wurde am 17. November im Hotel Hubertus in Anif die 13. konstituierende Vollversammlung in Anwesenheit des ressortzuständigen Regierungsmitgliedes Landesrat Sepp Eisl abgehalten.

Bei der Wahl der Funktionäre wurde der amtierende Präsident Thomas Zanner, Forstfacharbeiter aus Zederhaus im Lungau von der Liste „Salzburger Land- und Forstarbeiterbund SLFB“ einstimmig wiedergewählt, ebenso die bisherige Vizepräsidentin Dagmar Neureiter, Gärtnermeisterin aus Kuchl. Weiters sind im Vorstand vertreten die Kammerräte Siegfried Figl, Hüttau, Christian Maier, Abtenau, Ing. Albert Zopf, Steinbach/Attersee und Horst Krumpschnabel, Salzburg.

Der Präsident hob in seiner Erklärung hervor, dass die LAK in den 60 Jahren ihres Wirkens für die Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in der Land- und Forstwirtschaft viel erreichen konnte. In der Zukunft geht es darum das Erreichte zu sichern und die Landarbeiterkammer zu stärken. Die LAK wird auch in der Zukunft die Unterstützung der politischen Verantwortungsträger benötigen. An Landesrat Sepp Eisl richtete er das Ersuchen, dass das Land der LAK weiterhin die notwendige Unterstützung zukommen lassen möge.

Aus gegebenem Anlass äußerte sich der Präsident und auch kritisch zu den Sparplänen der Bundesregierung, welche in vollkommen falscher Weise bei den Schwächsten der Gesellschaft, nämlich den Familien, Pensionisten und Alleinverdienern ansetzen.

Er beklagte auch die Flucht aus den Sozialsystemen durch die starke Zunahme von atypisch Beschäftigten in Österreich. Er warf auch die Frage auf, ob der stetige Zwang nach immer mehr Wachstum in unserem System der richtige sei ?

Vizepräsidentin Neureiter ergriff für die Familien das Wort und meinte, dass sich diese die geplanten Einschnitte der Bundesregierung nicht gefallen lassen dürfen.

Der Fraktionsführer der Sozialdemokraten, Horst Krumpschnabel legte ebenfalls ein Bekenntnis zur Salzburger Landarbeiterkammer ab und appellierte, positiv in die Zukunft zu blicken.

 

Kollektivverträge:

GÄRTNER KOLLEKTIVVERTRAG   2012

!   Wirksamkeit ab 1. Jänner 2012 ! (vorbehaltlich der Unterschriften der Vertragsparteien)

für Arbeiter und Arbeiterinnen in den Erwerbsgärtnereien und Baumschulen im Lande Salzburg vom

15. Dezember 2011.

Die Anlage I lautet:

Lohntafel

 

Stundenlohn brutto Euro

Lohngruppe 1: 

Obergärtner, Meister im Gartenbau

€     9,89

Lohngruppe 2: 

Facharbeiter im Gartenbau

nach dem 3. Facharbeiterjahr

im 2. und 3. Facharbeiterjahr

im 1. Facharbeiterjahr

 

€     8,00

€     7,45

  €     7,08

Lohngruppe 3:

Gelernte Blumenverkäufer und -binder                                      

€    6,78

 

Lohngruppe 4:

Gartenarbeiter; ungelernte Blumenverkäufer und -binder

 

€     6,64

Lohngruppe 5:

Lehrlingsentschädigung

Monatslohn brutto

 

im 1. Lehrjahr

im 2. Lehrjahr

im 3. Lehrjahr

 

€  414,00

€  466,00

€ 621,00

 

Praktikanten, die im Rahmen ihres Lehrplanes bzw. der Studienordnung eine vorgesehene praktische Tätigkeit absolvieren, erhalten eine monatliche Praktikantenentschädigung in Höhe der Lehrlingsentschädigung für das 3. Lehrjahr. Die übrigen Bestimmungen des Kollektivvertrages finden auf sie keine Anwendung.

 

 

Wirksamkeit: 1. Jänner  2012

 

Wird ein Monatslohn vereinbart, so beträgt der Stundenteiler zur Errechnung des Stundenlohnes

für die regelmäßige Wochenarbeitszeit 173.

 

 

Land- und Forstwirtschaftlicher KV 2012

!   Wirksamkeit ab 1. Jänner 2012 ! (vorbehaltlich der Unterschriften der Vertragsparteien)

Kollektivvertrag für die Arbeiter und Arbeiterinnen

in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, ausgenommen Gartenbau,

im Bundesland Salzburg vom 30.Jänner 2012.

Anlage I lautet:

L O H N T A F E L

LOHNGRUPPE

 

Monatslohn brutto

in Euro

1.

Wirtschafter; Landwirtschaftsmeister, soferne diese als Wirtschafter verwendet werden und alle Meister in den Sondergebieten der Landwirtschaft, soferne sie in ihrem erlernten Beruf verwendet werden

€  1.798,00

2.

Schaffer, Obermelker, Obergärtner, Gutshandwerker, Kraftfahrer

€  1.699,00

3.

Land- und forstwirtschaftlicher Facharbeiter, Köchin

€  1.531,00

4.

Melker, Senner sowie Landarbeiter, die auch als Traktorführer in Verwendung stehen oder auch Stallarbeiten verrichten

€  1.420,00

5.

Alle sonstigen Landarbeiter

€  1.340,00

6.

LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG

Bäuerliche Betriebe

 

 

1.  Lehrjahr

€     406,00

 

2.  Lehrjahr

€     480,00

 

3.  Lehrjahr

€     633,00

7.

LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG

Gutsbetriebe

 

 

1.  Lehrjahr

€     539,00

 

2.  Lehrjahr

€     721,00

 

3.  Lehrjahr

€     882,00

 

Zu den vorstehenden Bruttolöhnen der Lohngruppen 1 bis 7 erhalten die Dienstnehmer (Lehrlinge) eine Schmutzzulage

 

 

 

 

 

 

von € 24,00 monatlich.

8.

Praktikanten und Anlernlinge erhalten eine Entschädigung in Höhe von 

§ 10 Abs. 2 des KV findet Anwendung. Die übrigen Bestimmungen des Kollektivvertrages finden keine Anwendung.

 

€  376,00 monatlich.

 

Der Taglohn beträgt 1/26 des Monatsbruttogesamtlohnes.

 

 

Der Stundenlohn beträgt 1/173 (bei 40 h/Woche) bzw. 1/182 (bei 42 h/Woche) des Monatsbruttogesamtlohnes.

 

 

Wirksamkeit: 1. Jänner 2012