|
§ 1 Salzburger
Landarbeiterkammergesetz 2000 – LAK-G, LGBl Nr. 2/2000 idF
36/2008 Wahrnehmung, Vertretung und
Förderung der wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen und kulturellen
Interessen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
in Salzburg.
A) Interessenvertretung
- In allen wirtschaftlichen,
rechtlichen, sozialen und beruflichen Angelegenheiten
- Maßnahmen zur Verbesserung
der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Mitglieder
- Regelung der Dienstverhältnisse
durch Kollektivverträge und beratende Mitwirkung
- Vertretung vor dem Arbeits-
und Sozialgericht
Rechtsberatung
- Entsendung von Vertretern
in verschiedene Organe und Institutionen
B) Förderung
- Förderungsmaßnahmen
für kulturelle, soziale und wirtschaftliche Interessen
- Förderung des Wohn-
und Siedlungswesens
C) Beratung und Bildung
- Förderung der Ausbildung
der Mitglieder
- Mitgliederinformation
|