§ 1 Salzburger Landarbeiterkammergesetz 2000 – LAK-G, LGBl Nr. 2/2000 idF 36/2008

Wahrnehmung, Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen und kulturellen Interessen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft in Salzburg.

A) Interessenvertretung

  • In allen wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen und beruflichen Angelegenheiten
  • Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Mitglieder
  • Regelung der Dienstverhältnisse durch Kollektivverträge und beratende Mitwirkung
  • Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht
    Rechtsberatung
  • Entsendung von Vertretern in verschiedene Organe und Institutionen

B) Förderung

  • Förderungsmaßnahmen für kulturelle, soziale und wirtschaftliche Interessen
  • Förderung des Wohn- und Siedlungswesens

C) Beratung und Bildung

  • Förderung der Ausbildung der Mitglieder
  • Mitgliederinformation