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a.) Anträge müssen unter Verwendung
der hiefür von der Landarbeiterkammer aufgelegten Vordrucke samt
Unterlagen eingebracht werden.
b.) Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Antragstellung
entweder in den letzten drei Jahren durch mindestens 2 Jahre oder in den
letzten 12 Monaten ununterbrochen auf land- und forstwirtschaftlichem
Gebiet als Dienstnehmer beschäftigt sein. In Berufen mit Saisonarbeitszeit
kann jede Saison als volles Jahr gerechnet werden.
c.) Der Bewerber muss die Verpflichtung übernehmen,
im Falle der Bewilligung und Auszahlung des Darlehens, zumindest während
des Rückzahlungszeitraumes, hauptberuflich als Dienstnehmer auf land-
und forstwirtschaftlichem Gebiet tätig zu sein. Ein vorzeitiges Ausscheiden
wegen Pensionierung, aus Gesundheitsgründen bzw. Aufgabe der Berufstätigkeit
wegen Kindererziehung ist davon ausgenommen.
d.) Für Darlehen bis einschließlich €
2.500,-- kann als Besicherung ein Blankowechsel samt Wechselerklärung
der Landarbeiterkammer vorgelegt werden, wobei jedoch die Mithaftung von
Familienangehörigen (Ehegatte/in) vorzusehen ist.
Ab einer Darlehenssumme
von über € 2.500,-- ist der Landarbeiterkammer eine Bankgarantie
eines Geldinstitutes für die Laufzeit des Darlehens in der Höhe
des jeweiligen Darlehensbetrages im Original vorzulegen.
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