AUFGABEN
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Die Steiermärkische Landarbeiterkammer ist die gesetzliche
Interessenvertretung der im Land Steiermark auf land- und
forstwirtschaftlichem Gebiet unselbständig Beschäftigten.
Die gesetzliche Grundlage für die Wahrnehmung dieses Auftrages bildet das Steiermärkische Landarbeiterkammergesetz. Es wurde im Jahr 1949 erstmals beschlossen und in Kraft gesetzt (Landesgesetz vom 8. Juni 1949, LGBl. Nr. 45/1949). Derzeit hat es in der Fassung StLAKG 1991 (LGBl. Nr. 56/1991), zuletzt geändert durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010, Gültigkeit.
Der Zuständigkeitsbereich der Steierm. Landarbeiterkammer erstreckt sich auf
Mitgliederstand (Entwicklung seit dem Jahr 2000):
Verteilung der Berufsgruppenbereiche:
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Aufgaben |
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LAK AKTUELL
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