KV Gartenbau

KOLLEKTIVVERTRAG: GARTENBAU

Kollektivvertrag für die ArbeiterInnen in den steirischen Betrieben des Gartenbaues und der Baumschulen
gültig ab 1. Jänner 2013

 

Bei der am 11. Dezember 2012 stattgefundenen Lohnverhandlung für die ArbeitnehmerInnen in den Gartenbaubetrieben und Baumschulen des Bundeslandes Steiermark zwischen dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, und dem Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Steiermark konnte nachstehender Abschluss erreicht werden:

- Erhöhung der Lohnkategorien 1 um +3,10 %

- Erhöhung der Lohnkategorien 2 bis 5 um +3,0 %

- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um +3,10 %

- Erhöhung der Praktikantenentschädigung um +3,10 %

- Der neue Mindestlohn beträgt € 1.192,74

- Geltungsbeginn: 1. Jänner 2013

- Laufzeit: 12 Monate

Lohntafel

Kategorie

Bruttolohn monatlich

1.

Obergärtner auf die Dauer der Bestellung durch den Betrieb und Gärtnermeister

 1.612,48

2.

Gärtnerische Facharbeiter ab dem 3. Jahr als Facharbeiter und Kraftfahrer für die Zeit dieser Verwendung

 1.412,13

3.

Gärtnerische Facharbeiter im 2. Jahr als Facharbeiter und angelernte Arbeiter, die im Verkauf eingesetzt werden, nach einjähriger Verwendung im Betrieb, letztere in Baumschulen nur für die Dauer der Verkaufstätigkeit

 1.291,62

4.

Gärtnerische Facharbeiter im 1. Jahr als Facharbeiter

 1.248,36

5.

Gartenarbeiter

 1.192,74

 

Der Faktor für den Stundenlohn beträgt 173,3 (Stundenlohn = Monatslohn/173,3).

Lehrlingsentschädigung

 

Bruttolohn monatlich

1. Lehrjahr

 437,14

2. Lehrjahr

 512,41

3. Lehrjahr

 677,37

Praktikantenentschädigung

1.      Praktikanten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit ausüben, unterliegen den betrieblichen Ordnungsvorschriften und betrieblicher Weisungsgebundenheit nur insofern, als dies unter Bedachtnahme auf die Unfallverhütungsvorschriften notwendig und zur Erreichung des Ausbildungszweckes erforderlich ist. Praktikanten erhalten für die Dauer ihrer praktischen Tätigkeit im Betrieb eine Entschädigung in der Höhe von  627,88 monatlich. 
Die sonstigen Bestimmungen dieses Kollektivvertrages finden auf derartige Praktikanten keine Anwendung.

Bei einer Praxisdauer von mehr als 4 Monaten gilt folgende Zif 2.

2.      Praktikanten der Gartenbaufachschule(n) erhalten für die Dauer einer im Rahmen der Schulausbildung vorgeschriebenen Praxis, sofern diese mehr als 4 Monate beträgt, eine Entschädigung in der Höhe eines Lehrlings des 2. Lehrjahres (€ 512,41). Die sonstigen Bestimmungen dieses Kollektivvertrages finden auf diese Praktikanten Anwendung.

Vorstehende Lehrlingsentschädigungen sind Bruttobeträge, von denen die Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten sind. Sie gebühren allen Lehrlingen, gleichgültig ob sie in die Hausgemeinschaft aufgenommen sind oder nicht. Bei Gewährung der freien Station ist von den vorstehenden Bruttobeträgen der jeweils laut „Sachbezüge-Verordnung“ festgesetzte Betrag (€ 196,20) abzuziehen.

Bei Beendigung des Lehrverhältnisses gilt für die Lohnzahlung nachstehende Regelung:

1.     Wird die Lehrabschlussprüfung vor der Beendigung des Lehrverhältnisses abgelegt, so gebührt bereits ab dem Zeitpunkt der bestandenen Prüfung der Lohn eines gärtnerischen Facharbeiters im ersten Jahr als Facharbeiter.

2.     Wird die Lehrabschlussprüfung erst nach Beendigung des Lehrverhältnisses abgelegt, so gebührt ab dem Ende der Lehrzeit, je nach Alter des Dienstnehmers, der Lohn eines Gartenarbeiters und ab dem Zeitpunkt der bestandenen Prüfung der Lohn eines gärtnerischen Facharbeiters im ersten Jahr als Facharbeiter.

Integrative Lehrausbildung

Lehrlinge, die im Rahmen der integrativen Lehrausbildung ausgebildet werden, erhalten die angeführten Lehrlingsentschädigungen des jeweiligen Lehrjahres. Bei Verlängerung der Lehrzeit über drei Jahre wird die Entschädigung in der Höhe der Lehrlingsentschädigung für das dritte Lehrjahr weiterbezahlt.

Teilqualifikation

Personen, die im Rahmen der Teilqualifikation ausgebildet werden, erhalten 90 % der angeführten Lehrlingsentschädigungen des jeweiligen Lehrjahres.

Die vollständige Textfassung des Kollektivvertrages finden Sie auf der Website der Gewerkschaft PRO-GE:
»»» Kollektivvertrag 2013

Nähere Auskünfte zum Kollektivvertrag Gartenbau erhalten Sie im LAK-Fachbereich Rechtsangelegenheiten:
»»» Fachbereich Rechtsangelegenheiten


 

 

 

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