KV RWA Angestellte

KOLLEKTIVVERTRAG: RWA ANGESTELLTE

Kollektivvertrag für die Angestellten der Raiffeisen Ware Austria

 

Der Kollektivvertrag für die Angestellten der Raiffeisen Ware Austria wurde abgeschlossen zwischen der dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft / Nahrung / Genuss, und dem Österreichischen Raiffeisenverband. Der Kollektivvertrag gilt für die Angestellten und Lehrlinge der der RWA Aktiengesellschaft sowie die Angestellten und Lehrlinge der AFS Franchise Systeme im gesamten Bundesgebiet. Dem Kollektivvertrag unterliegen auch Ferialaushilfen und Pflichtpraktikanten mit einem Dienstverhältnis, ausgenommen sind jedoch Praktikanten ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung sowie Volontäre.

Die Eckpunkte

Die aktuellen Gehaltstafeln gem. §§ 18 und 19 des RWA-Kollektivvertrages für Angestellte (inkl. Lehrlingsentschädigungen) treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft und haben eine Laufzeit von 12 Monaten.

Die Mindestsätze in § 18 des Kollektivvertrages der Angestellten der RWA Raiffeisen Ware Austria AG werden um rund 2,98 %, die Lehrlingsent-schädigungen um rund 3,1 %, PflichtpraktikantInnen und Ferialaushilfen um 2,98 % angehoben. Die errechneten Mindestsätze werden auf den nächsten vollen Euro gerundet.

Auch heuer gilt in der RWA noch die sogenannte „Zehntelregelung“: Bevor die Prozente draufgerechnet werden, wird der Mindestgehalt um 1/10 des Differenzbetrags zum höheren BV-Ansatz dazu gerechnet. 2015 sind die KV-Gehälter schließlich mit den BV-Gehältern gleichgestellt (leider noch ohne Vorrückungssystem).

Gehaltstabelle

Mindestsätze

Verwendungsgruppe 1

€ 1.471,00

Verwendungsgruppe 2

€ 1.635,00

Verwendungsgruppe 3

€ 1.846,00

Verwendungsgruppe 4

€ 2.208,00

Verwendungsgruppe 5

€ 2.403,00

Verwendungsgruppe 6

€ 2.640,00

Verwendungsgruppe 7

€ 3.213,00

Verwendungsgruppe 8

€ 3.999,00

Verwendungsgruppe 9

€ 3.999,00

Lehrlingsentschädigungen

im 1. Jahr mindestens

€ 577,00

im 2. Jahr mindestens

€ 768,00

im 3. Jahr mindestens

€ 938,00

im 4. Jahr mindestens

€ 1.115,00

Pflichtpraktikanten und Ferialaushilfen gemäß § 20:

a.)  Pflichtpraktikanten
Der Mindestsatz wird um 2,98 % erhöht und beträgt somit € 805,00.

b.)  Ferialaushilfen
Der Mindestsatz wird um 2,98 % erhöht und beträgt somit € 1.109,00.

Die vollständige Textfassung des Kollektivvertrages finden Sie auf der Website der Gewerkschaft GPA-djp:
»»» Kollektivvertrag 2013

Nähere Auskünfte zum Kollektivvertrag im Agrarbereich erhalten Sie im LAK-Fachbereich Rechtsangelegenheiten:
»»» Fachbereich Rechtsangelegenheiten



 

 

LAK AKTUELL

 

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