KV GARANT Arbeiter

KOLLEKTIVVERTRAG: RWA-GARANT Arbeiter

Kollektivvertrag für die Arbeiter der Raiffeisen-Ware Austria zugeordneten Mischfutterwerke (GARANT-Tiernahrung GesmbH)

 

Der Kollektivvertrag für die ArbeiterInnen der Raiffeisen-Ware Austria zugeordneten Mischfutterwerke (GARANT-Tiernahrung GesmbH) wurde abgeschlossen zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Österreichischen Raiffeisenverband. Der Kollektivvertrag gilt für die Arbeiter und Lehrlinge der Raiffeisen Ware Austria zugeordneten Mischfuttererzeugungsbetriebe in den Bundesländern Steiermark, Ober- und Niederösterreich.

Die Eckpunkte

-  Die Lohntafel tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

-  Neuer Mindestlohn: € 1.449,00

-  Erhöhung der KV-Löhne sowie der Lehrlingsentschädigungen um 2,95 %, gerundet auf den nächsten vollen Euro

-  Einmalzahlung von € 200,00

-  Bestehende Überzahlungen bleiben aufrecht.

-  Tages- und Nächtigungsgebühren (Punkt XVIII Abs. 3 des KV): Zur Abgeltung der erhöhten Auslagen für Mittags- und Abendessen ist für sonstige Arbeiter für Fahrten ab 3 Stunden ein Zuschuss von € 15,00 zu gewähren.

-  Änderung bei Abfertigung alt: "... zu deren Erhaltung der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes gesetzlich verpflichtet war ..." wird gestrichen

Lohntafel

Die nachfolgend angeführten Löhne wurden auf Basis der 38,5-stündigen Arbeitswoche abgeschlossen.

Arbeitskategorien

Mindestmonatslohn

1. Kategorie

€ 1.449,00

2. Kategorie

€ 1.482,00

3. Kategorie

€ 1.593,00

4. Kategorie

€ 1.670,00

5. Kategorie

€ 1.709,00

6. Kategorie

€ 1.820,00

7. Kategorie

€ 2.002,00

8. Kategorie

€ 2.074,00

9. Kategorie

€ 2.207,00

Lehrlingsentschädigung

 

Bruttolohn monatlich

1. Lehrjahr

€ 543,00

2. Lehrjahr

€ 708,00

3. Lehrjahr

€ 957,00

4. Lehrjahr

€ 1.283,00

Die vollständige Textfassung des Kollektivvertrages finden Sie auf der Website der Gewerkschaft PRO-GE:
»»» Kollektivvertrag 2013

Nähere Auskünfte zum Kollektivvertrag im Agrarbereich erhalten Sie im LAK-Fachbereich Rechtsangelegenheiten:
»»» Fachbereich Rechtsangelegenheiten



 

 

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