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Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen
und Arbeiter der Österreichischen Bundesforste Aktiengesellschaft (ÖBf AG)
gültig ab 1. Jänner 2013
Der
Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter der Österreichischen
Bundesforste AG (ÖBf AG), abgeschlossen zwischen
dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, und der ÖBf AG wird wie folgt abgeändert:
Lohntafel
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Personenkreis
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Bruttolohn monatlich
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Lehrlinge
im 1. Lehrjahr
im 2. Lehrjahr
ab Beginn des 3. Lehrjahres*
* bei
Lehrlingen im Sinne des § 80 LuFDRG, die zum
Forstfacharbeiter ausgebildet werden, tritt anstelle dieses Betrages ab Beginn
des 3. Lehrjahres der Betrag von € 1.700,31
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€ 719,60
€ 931,37
€ 1.302,48
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Funktionsgruppe 1
Helfer und
Aushilfskräfte, das sind Arbeiter, die ohne besondere Einschulung bzw.
Vorkenntnisse einfache, wiederkehrende Tätigkeiten nach vorgegebenen Detailanweisungen
verrichten
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€ 1.467,98
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Funktionsgruppe 2
Anlern-Arbeiter, das
sind Arbeiter, die einfache, angelernte, überwiegend routinemäßig
wiederkehrende Arbeiten vorwiegend nach vorgegebenen Detailanweisungen auf bestimmten
Arbeitsgebieten verrichten
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€ 1.999,46
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Funktionsgruppe 3
Funktionsstufe 1
Qualifizierte Facharbeiter, das
sind Arbeiter, die komplexe Tätigkeiten eigenständig ausüben, die
üblicherweise eine einschlägige Facharbeiterausbildung voraussetzen und die
bei wechselnden forstlichen, technischen, jagdlichen,
organisatorischen und anderen anspruchsvollen Aufgabenstellungen flexibel
eingesetzt werden
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€ 2.392,16
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Funktionsstufe 2
Qualifizierte Facharbeiter im Sinne
der Funktionsstufe 1, die überwiegend branchentypische Tätigkeiten eines
Forstfacharbeiters verrichten (z. B. Waldbau, Waldpflege, Forstschutz,
Holzernte) ab Beginn des 5. Funktionsjahres als qualifizierter Facharbeiter
bei der ÖBf AG
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€ 2.632,71
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Funktionsstufe 3
Qualifizierte Facharbeiter im
Sinne der Funktionsstufe 2, die nach der Definition des § 9 Abs. 3
überwiegend in der Holzernte tätig sind ab Beginn des 5. Funktionsjahres
als qualifizierter Facharbeiter bei der ÖBf AG
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€ 2.784,85
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Funktionsgruppe 4
Besonders
qualifizierte Facharbeiter mit Teamverantwortung mit Kostenstellen- und
Qualitätsverantwortung, die selbständig komplexe Tätigkeiten ausführen, die
bei Planungs- und Organisationsaufgaben mitwirken und die andere Mitarbeiter
fachlich führen
Besonders
qualifizierte Facharbeiter in Forsttechnikbetrieben mit Kostenstellen- und
Ergebnisverantwortung, die selbständig technisch besonders anspruchsvolle
Tätigkeiten ausführen, die unternehmerisches Denken und einschlägige Zusatzqualifikationen
erfordern und die im Außendienst überdurchschnittliche Mobilität aufweisen
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€ 2.911,30
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Entschädigungen und
Entgelte (für Personen gemäß § 1 Abs.3)
(Anlage A zum Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter der ÖBf AG,
gültig vom 1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2013)
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Personenkreis
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Bruttolohn monatlich
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Praktikanten (lit. a)
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€ 689,97
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Ferialarbeitskräfte (lit. b) - Vollbeschäftigung
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€ 1.083,51
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