Sozialversicherungswerte 2013

Sozialversicherungswerte 2013

Mit dem 1. Jänner 2013 gelten folgende Beträge in der Sozialversicherung:

Geringfügigkeitsgrenze

pro Monat:
386,80 Euro brutto

pro Tag:
29,70 Euro

monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung

4.440,00 Euro brutto

monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe

für den Partner:
529,00 Euro

für Personen mit Unterhalt:
264,50 Euro

Pensionserhöhung

Alle Pensionen werden mit 1. Jänner 2013 um 1,8 % erhöht.

Richtsätze für Ausgleichszulagen

Alters- und Invaliditätspensionen

für Alleinstehende:
837,63 Euro

für Ehepaare:
1.255,89  Euro

Erhöhung für jedes Kind:
129,24  Euro

Witwen- und Witwerpensionen

Euro 837,63

Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr

Halbwaisen:
308,09  Euro

Vollwaisen:
465,60  Euro

Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr

Halbwaisen:
547,47  Euro

Vollwaisen:
837,63  Euro

Höchstbemessungsgrundlage

auf Basis der „besten 25 Jahre“:
3.792,70  Euro

erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension

pro Monat dürfen 386,80 Euro brutto dazu verdienen werden

Pensionsvorschuss

für die Berufsunfähigkeitspension beziehungsweise Invaliditätspension:
34,93 Euro pro Tag

für die Alterspension:
38,50 Euro pro Tag

Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung

1005,16 Euro

im Pensionskonto wird gutgeschrieben: 1.614,32 Euro

Rezeptgebühr

5,30 Euro

Serviceentgelt für die e-card

10,30  Euro pro Kalenderjahr

Krankenversicherung für kinderlose Partner

3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

grundsätzlicher Monatsbeitrag 369,72 Euro
(kann auf Antrag herabgesetzt werden)

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

54,59 Euro pro Monat

Selbstkostenbeiträge

bei Heilbehelfen:
mindestens 29,60 Euro

bei Sehbehelfen:
88,80 Euro

monatliches Kinderbetreuungsgeld

für Geburten ab dem 1. Jänner 2010
(Grundbetrag täglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte eines Elternteils den Grenzbetrag von jährlich 16.200,00 Euro nicht übersteigt)

bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten
(plus 6 Monate bei Teilung mit Partner)
14,53 Euro

bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten
(plus 4 Monate bei Teilung mit Partner)
20,80 Euro

bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten
(plus 3 Monate bei Teilung mit Partner)
26,60 Euro

bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten
(plus 2 Monate bei Teilung mit Partner)
33,00 Euro

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld um 50 % für jedes weitere Kind.

einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

80% des Wochengeldes bzw. 80% des durchschnittlichen Monatsbezugs, höchstens 66 Euro täglich bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit dem Partner)

Zuverdienstgrenze

6.100,00 Euro – pro Bezugsmonat nicht mehr als 376 Euro

Zuschuss

täglich 6,06 Euro wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte den Grenzbetrag von jährlich 16.200,00 Euro nicht übersteigt.

Beihilfe

für Geburten ab 01. Jänner 2010

Wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des/der Beziehers/Bezieherin den Grenzbetrag von jährlich 6.100,00 Euro und bei der Partnerin/dem Partner 16.200,00 Euro nicht übersteigt.

Pflegegeld

Stufe 1:
154,20 Euro

Stufe 2:
284,30 Euro

Stufe 3:
442,90 Euro

Stufe 4:
664,30 Euro

Stufe 5:
902,30 Euro

Stufe 6:
1.260,00 Euro;

Stufe 7:
1.655,80 Euro

Nähere Auskünfte zu den aktuell gültigen Werten erhalten Sie im LAK-Fachbereich Rechtsangelegenheiten:
»»» Fachbereich Rechtsangelegenheiten


 

 

 

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