Sozialversicherungswerte 2013 |
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Mit dem 1. Jänner 2013 gelten folgende Beträge in der Sozialversicherung: Geringfügigkeitsgrenzepro Monat: pro Tag: monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung4.440,00 Euro brutto monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfefür den Partner: für Personen mit
Unterhalt: PensionserhöhungAlle Pensionen werden mit 1. Jänner 2013 um 1,8 % erhöht. Richtsätze für AusgleichszulagenAlters- und Invaliditätspensionenfür Alleinstehende: für Ehepaare: Erhöhung
für jedes Kind: Witwen- und WitwerpensionenEuro 837,63 Waisenpensionen bis zum 24. LebensjahrHalbwaisen: Vollwaisen: Waisenpensionen ab 24. LebensjahrHalbwaisen: Vollwaisen: Höchstbemessungsgrundlageauf Basis der „besten
25 Jahre“: erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpensionpro Monat dürfen 386,80 Euro brutto dazu verdienen werden Pensionsvorschussfür
die Berufsunfähigkeitspension beziehungsweise Invaliditätspension: für
die Alterspension: Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung1005,16 Euro im Pensionskonto wird gutgeschrieben: 1.614,32 Euro Rezeptgebühr5,30 Euro Serviceentgelt für die e-card10,30 Euro pro Kalenderjahr Krankenversicherung für kinderlose Partner3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners Selbstversicherung in der Krankenversicherunggrundsätzlicher
Monatsbeitrag 369,72 Euro Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung54,59 Euro pro Monat Selbstkostenbeiträgebei Heilbehelfen: bei
Sehbehelfen: monatliches Kinderbetreuungsgeldfür
Geburten ab dem 1. Jänner 2010 bei einer Bezugsdauer
von 30 Monaten bei einer Bezugsdauer
von 20 Monaten bei einer Bezugsdauer
von 15 Monaten bei einer Bezugsdauer
von 12 Monaten Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld um 50 % für jedes weitere Kind. einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld80% des Wochengeldes bzw. 80% des durchschnittlichen Monatsbezugs, höchstens 66 Euro täglich bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit dem Partner) Zuverdienstgrenze6.100,00 Euro – pro Bezugsmonat nicht mehr als 376 Euro Zuschusstäglich 6,06 Euro wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte den Grenzbetrag von jährlich 16.200,00 Euro nicht übersteigt. Beihilfefür Geburten ab 01. Jänner 2010 Wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des/der Beziehers/Bezieherin den Grenzbetrag von jährlich 6.100,00 Euro und bei der Partnerin/dem Partner 16.200,00 Euro nicht übersteigt. PflegegeldStufe 1: Stufe 2: Stufe 3: Stufe 4: Stufe 5: Stufe 6: Stufe
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