Arbeitnehmerveranlagung durchführen!

 ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

 

Geld abholen nicht vergessen!

Führen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt durch!

 

Noch immer schenken die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Staat alljährlich etwa 300 Millionen Euro, weil vielfach keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wird.

Auch für Berufstätige mit niedrigem Ein-
kommen zahlt sich eine Arbeitnehmerver-
anlagung aus und zwar dann, wenn grund-
sätzlich ein Anspruch auf den Arbeitnehmer-
absetzbetrag gegeben ist, dieser jedoch
nicht geltend gemacht werden kann, weil
keine Lohnsteuer angefallen ist. Eine
Steuergutschrift (Negativsteuer) wird dann

zu erwarten sein, wenn das Einkommen sozialversicherungspflichtig war. Sie beträgt
10 Prozent der insgesamt im Jahr vom Antragsteller bezahlten Sozialversicherungs-
beiträge, höchsten jedoch 110 Euro.

Hatte man zumindest einen Monat Anspruch auf das Pendlerpauschale, kann man
mit 141 Euro Negativsteuer (für das Kalenderjahr 2011) zusätzlich rechnen. Die Negativsteuer inklusive Pendlerzuschlag ist dabei mit insgesamt 15 Prozent der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung begrenzt.

Auch der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag (letzterer allerdings nur dann, wenn für mindestens ein Kind Anspruch auf den Kinderzuschlag – dieser wird zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt – besteht) wird vom Finanzamt dann ausbezahlt, wenn er aufgrund eines zu niedrigen Einkommens überhaupt nicht oder nicht voll zum Tragen gekommen ist. Bei einem Kind sind dies beispielsweise bis zu
494 Euro.

Bei Ferialpraktikanten und Personen, die im Kalenderjahr unregelmäßige Einkünfte hatten, teilt das Finanzamt die Einkünfte auf das ganze Jahr auf, was bis zur Rückerstattung der kompletten Lohnsteuer führen kann. In manchen Fällen kommt es sogar zur Erstattung von Negativsteuern.

Hat man während des Jahres Lohnsteuer bezahlt, gibt es eine Reihe von Möglich-
keiten, sich diese vom Finanzamt teilweise wieder zurückzuholen. Die wichtigsten Gründe für eine Steuerersparnis sind:

• Rückzahlung von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder
  Sanierung von Wohnraum geleistet wurden,

• private Kranken- und Unfallversicherung,

• Pensionsvorsorgen, Lebensversicherungen,

• Kirchenbeiträge,

• Betriebsratsumlage und Gewerkschaftsbeiträge,

• außergewöhnliche Belastungen wie z. B. Krankheitskosten,

• Werbungskosten, das sind alle im Zusammenhang mit der Berufsausübung
  stehenden Ausgaben wie z. B. Fachliteratur, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel.

Kommt es im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wider Erwarten zu einer Nach-
forderung, kann der Antrag innerhalb eines Monats mittels Berufung zurückgezogen werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unseren Kammersekretären oder direkt im Kammeramt. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Antragstellung behilflich.

KAD Dr. Kühnfels

 

 

 

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