LAK-Wahl 2012

Ausschreibung der Wahl 2012 in die Vollversammlung der Steiermärkischen Landarbeiterkammer

 

Der Vorstand der Steiermärkischen Landarbeiterkammer schreibt hiermit die Wahl in die Vollversammlung der Steiermärkischen Landarbeiterkammer gemäß § 2 Abs. 1, Teil II der Geschäftsordnung 2012 der Steiermärkischen Landarbeiterkammer aus.

 

  1. Als Stichtag gilt der Tag der Kundmachung dieser Wahlausschreibung im Mitteilungsblatt der Steiermärkischen Landarbeiterkammer, das ist Donnerstag, der 28. Juni 2012 (§ 2 Abs. 3, Teil II der Geschäftsordnung 2012).
  2. Als Wahltag, bis zu dem die Ausübung des Stimmrechtes mittels Briefwahl zulässig ist, wird Donnerstag, der 6. Dezember 2012 festgesetzt.
  3. Wählergruppen, die sich an der Wahlwerbung beteiligen, haben ihre Wahlvorschläge spätestens am Donnerstag, dem 25. Oktober 2012 bis 13 Uhr bei der Wahlbehörde am Sitz der Steiermärkischen Landarbeiterkammer, Raubergasse 20, 8010 Graz, einzubringen.
  4. Wahlberechtigt sind alle Kammerzugehörigen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und bei denen kein Wahlausschließungsgrund gemäß § 22 der Landtags-Wahlordnung 2004 vorliegt. Wählbar in die Vollversammlung sind alle aktiv wahlberechtigten Kammerzugehörigen, die spätestens am Wahltag das 19. Lebensjahr vollendet haben. Ob diese Voraussetzungen zutreffen, ist abgesehen vom Wahlalter, nach dem Tag der Wahlausschreibung zu beurteilen.
  5. Es wird darauf hingewiesen, dass wahlberechtigten Kammerzugehörigen, die ihren Hauptwohnsitz nicht innerhalb der Steiermark haben, die Wahlunterlagen nur dann übermittelt werden, wenn sie einen Antrag auf Übermittlung der Wahlunterlagen bei der Steiermärkischen Landarbeiterkammer eingebracht haben. Der Antrag muss spätestens vier Wochen nach dem Stichtag, das ist Donnerstag, der 26. Juli 2012, bei der Steiermärkischen Landarbeiterkammer einlangen. Der Antrag gilt gleichzeitig als Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis und hat jedenfalls die Adresse zu enthalten, an die die Wahlunterlagen zu übermitteln sind (§ 31 Abs. 1, Teil II der Geschäftsordnung 2012).

 

Ing. Christian Mandl                                       Dr. Ingo-Jörg Kühnfels

Präsident                                                      Kammeramtsdirektor

 

 

Aussschreibung der LAK-Wahl 2012 als PDF

 

 

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