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Aktuelles - Landarbeiterkammer Tirol
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Landarbeiter-Kollektivvertrag
(ab 1.1.2012)
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a)
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Erhöhung
der kollektivvertraglichen Monatslöhne in Anlage I um je 3,55 %, aufgerundet auf volle Eurobeträge.
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b)
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Anhebung
der kollektivvertraglichen Stundenlöhne in Anlage I um je 3,55 %, aufgerundet
auf volle Euro-Cent-Beträge. |
c)
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Anhebung der kollektivvertraglichen Entschädigungen für die
Lehrlinge und für die Ferialpraktikanten in Anlage I um je 3,55 %, aufgerundet
auf volle Eurobeträge.
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c)
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Einrichtung einer Arbeitsgruppe, der zwischen vier
und fünf Arbeitgeber- und vier bis fünf Arbeit- nehmervertreter angehören
sollen und die sich bis zu den nächstjährigen
Kollektivvertragsverhandlungen mit den Themen „Entschädigungssätze für
Ferialpraktikanten“, „Einführung einer neuen Lohnkategorie für
Mitarbeiter, die im Praxisunterricht an landwirtschaftlichen Lehranstalten
eingesetzt werden“ und „Einführung einer Bestimmung, dass in
landwirtschaftlichen Betrieben und Lehranstalten die Arbeitskleidung
kostenlos beigestellt wird“ auseinandersetzen bzw. entsprechende Lösungsvorschläge
erarbeiten soll.
Die Vertreter der Landarbeiterkammer werden die Koordination der Termine für
die Besprechungen in dieser Arbeitsgruppe vornehmen.
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Gutsangestellten-Kollektivvertrag
(ab 1.1.2012)
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a)
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Erhöhung
der kollektivvertraglichen Gehaltssätze um jeweils 3,55 %, aufgerundet auf
volle Eurobeträge.
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b)
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Anhebung
der Praktikantenentschädigungen um jeweils 3,55 %, aufgerundet auf volle Eurobeträge. |
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c)
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Anhebung der Dienstaufwandsentschädigung um 3,55
%, aufgerundet auf volle Euro-Beträge. |
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d)
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Anhebung sämtlicher Aufwandsentschädigungen im
§ 16 um 3,55 %, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
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Gärtner-Kollektivvertrag
(ab 1.1.2012)
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a)
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne (§ 11 Abs. 1) um 3,55 %,
bei gleichzeitiger Aufrundung
auf volle Euro-Cent-Beträge.
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b)
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Anhebung der pro Monat gebührenden
Lehrlingsentschädigungen und der Praktikantenentschädigung
um 5 % bei Aufrundung auf volle Euro-Beträge.
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c)
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Anhebung der pro Monat gebührenden
Praktikantenentschädigungen um 3,55 % bei Aufrundung auf
volle Euro-Beträge.
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d)
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Aufnahme des Begriffes "Teilqualifikanten" in die
Lohngruppeneinteilung gemäß § 10 Abs. 1.
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e)
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Verlängerung der befristeten Lohnkategorie für
Teilqualifikanten gemäß § 11 Abs. 1.
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Gehaltsschema für
Zuchtwarte und Kammerangestellte (ab 1.2.2012)
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a)
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Anhebung
der Gehaltssätze um 2,56 % + € 11,10 auf Basis einer Vollbeschäftigung.
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b)
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Anhebung der Personal- und Verwaltungsdienstzulage um rund 2,95 %.
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Kollektivvertrag für ab 1.1.1997 in ein Dienstverhältnis zu der ÖBf AG
eingetretene Angestellte (bzw. für Migranten) - ÖGB
(ab.1.1.2011)
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Erhöhung
der Gehälter, Zulagen und Entschädigungen sowie der
Lehrlingsentschädigungen um 2,2 %.
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Kollektivvertrag für Dienstnehmer, die
der in einem Kollektivvertrag umgewandelten Bundesforste-Dienstordnung unterliegen -
ÖGB (ab 1.1.2011)
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Erhöhung
der Gehaltsansätze sowie sonstigen Bestandteile des Monatsbezuges mit
Ausnahme der Kinderzulage um 2,2 %. |
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Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter der ÖBf
AG - ÖGB
(ab 1.1.2011)
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Erhöhung der Löhne und Zulagen um
2,2 %.
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a) |
Erhöhung
der im Anhang des Kollektivvertrages im Sinne der Lohnordnung I und der
Lohnordnung II angeführten Bruttostundenlöhne jeweils um 2,59 %, gerundet
auf volle Euro-Cent-Beträge.
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b)
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Anhebung
der im Anhang des Kollektivvertrages im Sinne der Lohnordnung I angeführten
Lehrlingsentschädigungen um jeweils 2,59 %, gerundet auf volle Euro-Beträge.
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c) |
Gleichstellung
des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin mit mindestens sechsmonatigem
gemeinsamen Haushalt bzw. der eingetragenen Partnerschaften mit der Gattin
bzw. dem Gatten im Sinne des § 12 betreffend Dienstverhinderung bzw. in
sonstigen die Dienstverhinderung betreffenden Bestimmungen im
Kollektivvertrag.
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d) |
Inkrafttreten/Laufzeit: 1. Jänner 2011/15 Monate.
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Forstarbeiter-Kollektivvertrag
(ab 1.3.2011)
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a)
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Zeitstundenlöhne
der Forstarbeiter und der Forstwegarbeiter um
2,2 %, jeweils gerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.
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b)
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Anhebung
der Lehrlingsentschädigungen um 2,2 %, gerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.
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c)
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Anhebung
der Motorsägenpauschalien um je 2,2 %, gerundet auf volle
Euro-Cent-Beträge.
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d)
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Gleichstellung
der eingetragenen Partnerschaften bzw. der Lebensgemeinschaften mit
mindestens sechsmonatiger Dauer mit dem Gatten im § 20 (Entgelt bei
weiteren Gründen der Dienstverhinderung).
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Forstgartenarbeiter-Kollektivvertrag
(ab 1.3.2011)
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a)
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Stundenlohnsätze
um 2,2 %, aufgerundet auf volle
Euro-Cent-Beträge.
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b)
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Einführung
einer Regelung, dass eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften
mit mindestens sechsmonatiger Dauer den Ehegatten bei den
Entgeltfortzahlungsbestimmungen im Kollektivvertrag gleichgestellt werden.
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Berufsjäger-Kollektivvertrag
(ab 1.4.2011)
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a)
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Erhöhung
der kollektivvertraglichen Gehaltssätze um 2,15 %, gerundet auf halbe bzw.
volle Euro-Beträge.2
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b) |
Anhebung
der Lehrlingsentschädigungen um ebenfalls 2,15 %, gerundet auf halbe bzw.
volle Euro-Beträge.
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c)
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Anhebung
der
a) Dienstaufwandsentschädigung und
b) der Kostenersätze für die Hundeführung um ebenfalls je 2,15 %,
gerundet auf volle Euro-Beträge.
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d)
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Neuregelung des dem Dienstnehmer für die
erfolgreiche Führung eines vom Dienstgeber geladenen Jagdgastes bzw. eines
Abschussnehmers gebührenden Schussgelder wie folgt:
d)
Reh:
Bock
€
57,00
Geiß
€
27,00
Kitz
€
27,00
e)
Muffel:
Widder
€
70,00
Schaf
€
40,00
Lamm
€
30,00
f)
Murmeltier:
€
28,00
g)
Auer- und Birkhahn:
€
57,00
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e)
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Für
die im Auftrag des Dienstgebers vom Dienstnehmer (Lehrling) durchgeführten
Abschüsse von Schalenwild gebührt dem Dienstnehmer (Lehrling) eine
Vergütung für verwendete Patronen in der Höhe von € 7,50 je Stück
Schalenwild (§ 11 Abs. 3 2. Satz).
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f)
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Im
§ 6 (Entgelt bei Dienstverhinderung) sind die eingetragenen Partner und die
Lebensgefährten, die länger als sechs Monate in einer Lebensgemeinschaft
leben, ab sofort den Gatten gleichgestellt.
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Genossenschaftsarbeiter-KV
(ab 1.4.2011)
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a)
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Erhöhung der kollektivvertraglichen
Zeitstundenlöhne (§ 17) um 2,15 %, aufgerundet auf volle Euro- Cent-Beträge.
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b) |
Anhebung
der Lehrlingsentschädigungen um ebenfalls 2,15
%, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
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c) |
Gleichstellung der Lebensgefährtin/des
Lebensgefährten mit der Gattin bzw. dem Gatten im Sinne des § 15 Abs. 2
betreffend Dienstverhinderung bzw. in sonstigen die Dienstverhinderung
betreffenden Bestimmungen im Kollektivvertrag.
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Genossenschaftsangestellten-KV
(ab 1.4.2011)
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a)
b)
c) |
Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehälter (§§ 17 und 18) um 2,15 %, bei Aufrundung auf volle
Euro-Beträge.
Anhebung der Lehrlingsentschädigungen (§§ 17 und 18) um
2,15 %, bei Aufrundung auf volle
Euro-Beträge.
Gleichstellung des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin in Fragen der
Entgeltfortzahlung mit dem Ehegatten/der Ehegattin, sofern die
Lebensgemeinschaft mindestens sechs Monate gedauert hat.
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Kollektivvertrag für die Angestellten der
"Unser Lagerhaus" Warenhandelsges.m.b.H.
in Tirol (ab 1.4.2011)
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a) |
Die
kollektivvertraglichen Gehaltsansätze werden bis zu einem KV-Gehaltsansatz
von € 1.550,00 um 2,3 %,
bis zu einem KV-Gehaltsansatz von € 1.800,00 um 2,1 % und über einem
KV-Gehaltsansatz von
€ 1.800,00 um 2 % erhöht. Aufrundung auf € 0,50.
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b) |
Überzahlungen
bleiben in der euromäßigen Höhe vom 31.3.2011 erhalten.
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c) |
Angestellte
im Außendienst mit Fixum und Provision erhalten bis zu einem Fixum von €
1.550,00 eine
Erhöhung um 2,3 %, bis zu einem Fixum von € 1.800,00 eine Erhöhung um
2,1 % und über einem Fixum
von € 1.800,00 eine Erhöhung um 2,0 %. Aufrundung auf € 0,50.
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d) |
Die
Lehrlingsentschädigungen werden um € 25,00 in allen Lehrjahren erhöht.
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e) |
Im
§ 28 Abs. 3 wird folgender neuer Satz eingefügt: "Der Dienstnehmer
wird an diesem Arbeitsjubiläum an einem Arbeitstag vom Dienst unter
Fortzahlung des Entgelts freigestellt".
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Kollektivvertrag
für die ArbeiterInnen der
"Unser Lagerhaus" Warenhandelsges.m.b.H.
in Tirol
(ab 1.4.2011)
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a)
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Die
kollektivvertraglichen Gehaltsansätze werden bis zu einem KV-Lohnansatz von
€ 1.550,00 um 2,3 %,
bis zu einem KV-Lohnansatz von € 1.800,00 um 2,1 % und über einem
KV-Gehaltsansatz von
€ 1.800,00 um 2 % erhöht. Aufrundung der kollektivvertraglichen
Stundenlohnansätze erfolgt auf 2te Dezimalstelle..
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b)
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Überzahlungen
bleiben in der euromäßigen Höhe vom 31.3.2011 erhalten.
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c)
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Die
Lehrlingsentschädigungen werden um € 25,00 in allen Lehrjahren erhöht.
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d)
|
m
§ 28 Abs. 3 wird folgender neuer Satz eingefügt: "Der Dienstnehmer
wird an diesem Arbeitsjubiläum an einem Arbeitstag vom Dienst unter
Fortzahlung des Entgelts freigestellt".
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Waldaufseher-Kollektivvertrag
(ab 1.6.2011)
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a)
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Erhöhung der kollektivvertraglichen
Monatsbruttogehälter der vollbeschäftigten Waldaufseher um generell
€ 50,00 pro Gehaltsansatz (§ 11 Abs. 1).
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b)
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Monatsbruttogehälter der teilzeitbeschäftigten
Waldaufseher je Kategorie um € 0,29 brutto (§ 11 Abs. 2).
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c)
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Anhebung
der Dienstaufwandsentschädigung (§ 11 Abs. 3) um 2,3 %, gerundet auf halbe
Euro-Beträge. |
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d)
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Neuregelung der Familienzulage (§ 12 Abs. 1 lit. a) wie folgt:
„Verheiratete Dienstnehmer, die für eine Ehefrau zu sorgen haben, soweit
diese kein monatliches Einkommen hat, das über die jeweilige monatliche
Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung hinausgeht.“
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c)
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Einsetzung
einer Arbeitsgruppe bestehend aus Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern,
die bis zu den nächsten Kollektivvertragsverhandlungen im Jahr 2012 ein
neues, zeitgerechtes und den zunehmenden qualitativen und quantitativen
Anforderungen der Waldaufseher gerecht werdendes Entlohnungsschema
entwickeln soll. Außer Streit gestellt wird auch von Dienstgeberseite, dass
in diesem Zusammenhang ein Nachholbedarf besteht.
Die Initiative für das Zusammentreten der Arbeitsgruppe übernimmt der
Landesforstdirektor, der erklärt, nach Abschluss der Forststrategie
voraussichtlich Ende November 2011 die Einberufung der Arbeitsgruppe zu
veranlassen.
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Käser-Kollektivvertrag (ab 1.1.2012)
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a)
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Erhöhung der
kollektivvertraglichen Lohnsätze für Käser und Dienstnehmer in
Milchsammelstellen um
3,55 %, aufgerundet auf volle Euro-Beträge bzw. auf volle
Euro-Cent-Beträge.
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b)
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen uim ebenfalls
3,55 %, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
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Agrartechnische-Maßnahmen-Kollektivvertrag (ab 1.5.2010)
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a)
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Erhöhung der Zeitlöhne gemäß Lohntafel zum Kollektivvertrag für
Dienstnehmer bei agrartechnischen Maßnahmen ab 1. Mai 2010 um
Verbraucherpreisindex und Zuschlag um 1,1 %, aufgerundet auf volle
Euro-Cent-Beträge. Als Grundlage für den VPI gilt der Durchschnitt vom
1.3.2009 bis 28.2.2010, aufgerundet auf eine Nachkommastelle (das ist 0,5
%).
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b)
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Neuerliche
Anhebung der im Sinne des Punktes 1. ermittelten Lohnsätze ab
1. Mai 2011 um Verbraucherpreisindex und Zuschlag 0,85 %, gerundet auf volle
Euro-Cent-Beträge. Als Grundlage für den VPI gilt der Durchschnitt vom
1.3.2010 bis 28.2.2011, aufgerundet auf eine Nachkommastelle.
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c)
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Neuerliche
Anhebung der im Sinne des Punktes 2. ermittelten Lohnsätze ab
1. Mai 2012 um Verbraucherpreisindex und Zuschlag 0,9 %, gerundet auf volle
Euro-Cent-Beträge. Als Grundlage für den VPI gilt der Durchschnitt vom
1.3.2011 bis 29.2.2012.
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d)
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Die
eingetragenen Partnerschaften sind im Zusammenhang mit Entgelt bei weiteren
Gründen der Dienstverhinderung (§ 10) dem Gatten gleichzustellen und somit
in diese Bestimmungen aufzunehmen.
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e)
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Entfall
des Josefitag (19. März) als Feiertag für jene Dienstnehmer, die nach dem
1.5.2010 erstmals im Sinne des Kollektivvertrages in ein Beschäftigungsverhältnis
eintreten.
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d)
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2.
Inkrafttreten/Laufzeit:
1. Punkt 1., Punkt 4. und 5.:
1. Mai 2010/12 Monate;
2. Punkt 2.:
1. Mai 2011/12 Monate;
3. Punkt 3.:
1. Mai 2012/12 Monate.
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Die neuen Kollektivverträge können von den
Mitgliedern kostenlos angefordert werden.
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Am Montag, dem 16. April 2012 halten Herr Dr. Günter Mösl
und
Herr Ing. Johann Hofmann von der Landarbeiterkammer
für Tirol in der Zeit von 8 bis 11 Uhr in Lienz,
Bezirkslandwirtschafts- kammer,
einen Sprechtag ab.
Die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, Angestellten, Lehrlinge
und Pensionisten erhalten hiebei Auskünfte in Fragen des Arbeitsrechtes,
der Sozialversicherung und des Landarbeiter- Eigenheimbaues.
Unterlagen sind mitzubringen!
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Im Mitteilungsblatt "Der Landarbeiter" Nr.1/2012 wird unter
anderem über folgende Themen berichtet:
Löhne
und Gehälter für Landarbeiter bzw. Gutsangestellte um 3,55 %
erhöht
Löhne
der Gärtner um 3,55 % angehoben - Lehrlingsentschädigungen um
5 % erhöht
Bericht
über die Landarbeiter-Ehrungen 2011
Kammervollversammlung
beschloss Voranschlag für das Jahr 2012
Die
Land- und Forstinspektion berichtet
Landwirtschaftstag
2011
Chancen
auf Bildung nutzen
Wichtige
Werte sowie sozial- und steuerrechtliche Änderungen ab 2012 im
Überblick
Förderungen
durch das Land Tirol
Informationen
der Tiroler Gebietskrankenkasse - Unsere Leistungen im Jahr 2012
Neuer
WM-Verein gegründet
Mitteilungsblatt "Der
Landarbeiter"
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Im Rahmen der jedes zweite Jahr
stattfindenden Ortsversammlungen des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes -
jeweils im Frühjahr und Herbst - referieren Funktionäre und Angestellte der
Landarbeiterkammer und des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes
über Fragen des Arbeitsrechtes, des Sozialrechtes, der
Förderungsmöglichkeiten durch die Landarbeiterkammer und über
vieles andere mehr.
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Aus- und Fortbildung ist wichtig
LFI-Programm 2012 – auch Landarbeiterkammerzugehörige sind förderungswürdig
Kürzlich hat
das Ländliche Fortbildungsinstitut das Kursprogramm für den
Tiroler Raum veröffentlicht. Dieses Fortbildungsprogramm ist
unter LFI-Kundenservice, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck,
Tel.Nr. 05 92 92 - 1111,
E-Mail lfi-kundenservice@lk-tirol.at - erhältlich bzw. unter www.lfi.at/tirol
unter „Zu unseren Kursen“ abrufbar.
Auch für land-
und forstwirtschaftliche Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ist
Aus- und Weiterbildung ein wichtiges Thema, um die berufliche
und somit auch die soziale Zukunft erfolgreich bestehen zu können.
Wir weisen daher auf die Wichtigkeit von Bildungsmaßnahmen
einmal mehr hin und dürfen in diesem Zusammenhang auch darauf
verweisen, dass seit kurzem nicht nur bäuerliche
Betriebsunternehmer, sondern auch landarbeiterkammerzugehörige
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und
Forstwirtschaft bei Teilnahme an Kursen des Ländlichen
Fortbildungsinstitutes (LFI) gefördert werden können.
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Mitglieder- und Funktionärsschulung der
Landarbeiterkammer
am Seehof in Innsbruck
Vom
26. bis 28. Jänner 2012 veranstaltete die Landarbeiterkammer
Tirol wieder ihre alle zwei Jahre stattfindende
Mitglieder- und Funktionärsschulung - dieses Mal im
Bildungshaus Seehof der Arbeiterkammer Tirol.
Bericht folgt.
Hier
einige Eindrücke aus dieser
Schulung
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Tätigkeitsbericht
der Landarbeiterkammer Tirol für das Jahr 2010
hier anklicken
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Rückerstattung
des Arbeitslosenversicherungsbeitrages
Auf Grund eines
Urteils des Verwaltungsgerichtshofes sind männliche
Dienstnehmer ab Vollendung des 56. Lebensjahres seit 1.1.2004
rückwirkend vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag befreit.
Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung ist diese Befreiung
erst mit Vollendung des 58. Lebensjahres eingetreten.
Männliche
Dienstnehmer, die nach dem 31.12.2003 das 56. Lebensjahr
vollendet haben, können daher ihre Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung zurückfordern!
Der
davon betroffene Dienstnehmeranteil beträgt 3 % der
Bemessungsgrundlage. Dabei geht es um durchaus nennenswerte
Beträge! Bei einem Einkommen von beispielsweise € 1.200,--
brutto macht der Rückerstattungsbetrag für den Zeitraum von
zwei Jahren z.B. € 1.008,-- aus, bei einem Einkommen von €
2.200,00 sogar € 1.848,00.
Nach
unseren Unterlagen könnten Sie ganz oder teilweise in den
Genuss einer Rückzahlung kommen. Folgende Fälle sind
denkbar:
1.
Für Dienstnehmer, die noch laufend im Betrieb beschäftigt
sind, muss der Dienstgeber den Antrag auf
Rückerstattung einbringen.
Eine Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber im Wege der
Aufrollung.
2.
Sofern Sie jedoch im genannten Zeitraum
Arbeitslosenversicherungsbeiträge im Rahmen eines Dienstverhältnisses,
welches heute nicht mehr aufrecht ist, bezahlt haben, müssen
Sie den Antrag auf Rückerstattung selbst bei der Tiroler
Gebietskrankenkasse einbringen. In diesem Fall erhalten
Sie ohne
Einbringung des Antrages keine Rückzahlung durch die
Gebietskrankenkasse!
Zum
Formular (Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an
Ihre zuständige Gebietskrankenkasse.)
Anzumerken
ist jedoch, dass eine teilweise Nachversteuerung vorgenommen
wird.
Für
weitere Fragen steht Ihnen die Landarbeiterkammer Tirol gerne
zur Verfügung.
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Treueprämienaktion
der Landarbeiterkammer (Landarbeiterehrung):
Die
Landarbeiterkammer Tirol führt auch im heurigen Jahr wieder
Ehrungen für langdienende Dienstnehmer in der Land- und
Forstwirtschaft durch. Geehrt werden Dienstnehmer, die
10 Jahre beim selben Dienstgeber,
25, 35 und 45 Jahre in der Land- und Forstwirtschaft
als Dienstnehmer gearbeitet haben.
Den Jubilaren wird bei den Ehrungsfeiern im Herbst 2011
(in Lienz, Imst, Hopfgarten i.Br. oder Innsbruck) ein Diplom,
eine Anstecknadel und eine Treueprämie, abgestuft nach der
Anzahl der zurückgelegten Dienstjahre, überreicht.
Anträge sind bis spätestens 30. April 2011 bei der
Landarbeiterkammer Tirol einzureichen.
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Verordnung
des Landeshauptmannes vom 25. Jänner 2005, mit der
Höchsttarife
für das Rauchfangkehrergewerbe festgelegt werden (Kehrtarif
2005)
hier anklicken 
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Kinder
und Jugendliche auf Tiroler Almen
hier anklicken 
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Erhöhung des
Pendlerpauschales und des Kilometergeldes - BGBl
hier anklicken
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Pensionsharmonisierung:
Die Eckpunkte des neuen „Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG)“
hier anklicken

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Hilfswerkanträge:
Anträge auf Gewährung von Beihilfen, Lernbeihilfen und
zinsenlosen Hilfswerkdarlehen können jederzeit über die
Ortsvertreter der Landarbeiterkammer (Antragsformulare liegen
dort bereit) eingebracht werden.
Antragsformulare können auch über die Landarbeiterkammer
Tirol schriftlich (6020 Innsbruck, Brixner Straße 1), per
E-Mail (lak@lk-tirol.at)
oder telefonisch (05 92 92 3005) angefordert werden.
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Lehrlingsinformation der Landarbeiterkammer Tirol
und der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der
Landwirtschaftskammer
hier
anklicken 
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Vorstandssitzungen Landarbeiterkammer
Voraussichtliche Termine 2012:
Freitag, 16. März
Freitag, 11. Mai
Freitag, 24. August
Freitag, 19. Oktober
Donnerstag, 13. Dezember
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Landwirtschaftstag
Noch kein
Termin festgelegt
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Vollversammlungen
Landarbeiterkammer Tirol
Voraussichtliche
Termine 2012:
Freitag,
11. Mai
Freitag, 7. Dezember
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Heimfahrtsbeihilfe für Internatsschüler und Lehrlinge
Im Zuge des Paktes für Jugend, Beschäftigung und Ausbildung wurde
von der Bundesregierung eine langjährige Forderung erfüllt.
Internatsschülern und Lehrlingen wird eine Heimfahrtsbeihilfe gewährt.
Der Anspruch auf die Beihilfe besteht rückwirkend ab
1. September
2002, wenn der Schüler für Zwecke des Schulbesuches außerhalb seines
Wohnortes am Schulort eine Zweitunterkunft bewohnt.
Wie erlangt man die Beihilfe?
- Die Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt.
- Die Antragsformulare, die auch ausführliche Erläuterungen
erhalten, sind bei allen Finanzämtern ab Ende
Dezember 2002 kostenlos erhältlich.
- Der Antrag ist bis 30. Juni beim Finanzamt einzubringen,
das auch für die Gewährung der Familienbeihilfe
zuständig ist.
Wer bekommt die Beihilfe?
- Es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe.
- Der Schüler besucht eine öffentliche bzw. mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule im Inland oder im grenz-
nahen Gebiet im Ausland.
- Der kürzeste Weg zwischen Wohnort und Zweitwohnsitz ist mindestens 2 km lang, wobei dies nicht für
behinderte Schüler oder Lehrlinge gilt.
- Es kann keine unentgeltliche Beförderung in Anspruch genommen werden.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Die Abgeltung der Kosten erfolgt mittels Pauschalbeträgen.
Maßgeblich ist die Entfernung zwischen Wohnort und Zweitwohnsitz. Die
Beträge verstehen sich monatlich.
Bis 50 km
19 Euro
51 bis 100 km
32 Euro
101 bis 300 km
42 Euro
301 bis 600 km
50 Euro
über 600 km 58 Euro
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„Update“
– Bildungsgeld des Landes
Für bildungswillige Tiroler, die einen Fortbildungskurs besuchen und
abschließen, gibt es eine neue Förderung des Landes in der Höhe von
bis zu € 900,-- pro Jahr.
Derzeit werden über 2000 Kurse von den Bildungsinstituten (vorwiegend
WIFI, bfi und auch LFI) angeboten, die förderungswürdig sind. Um in
den Genuss des Bildungsgeldes zu kommen, muss der Kurs einen direkten
Bezug zum Berufsleben haben. Die maximale Förderungshöhe liegt bei
50 % der Kurskosten, höchstens jedoch
€ 900,--. Dieser Betrag ist
jedoch nur dann möglich, wenn der Kurs erfolgreich absolviert wird. 30
% des möglichen
Zuschusses werden auch bei einer Absolvierung von drei
Vierteln der Kursdauer gewährt.
Für die Förderungsaktion stehen derzeit insgesamt € 4 Millionen zur
Verfügung, dieser Betrag kann im Bedarfsfall
jedoch noch aufgestockt
werden.
Einen Überblick über die förderungswürdigen Kurse gibt es im Internet
unter nachstehender Adresse:
www.mein-update.at
Weitere Informationen und Auskünfte zum Bildungsgeld
erhalten sie auch bei der Landarbeiterkammer Tirol,
(Ing. Hofmann, Tel. 05 92 92 3003).
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Lehrstellenangebote
Aus aktuellem Anlass verweisen wir auf das Lehrstellenangebot der Tiroler
Wirtschaft, welches unter der Internetadresse
www.ams.or.at abrufbar ist.
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Kollektivvertragsverhandlungen
Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist die Lohnpolitik, die wir
gemeinsam mit dem Tiroler Land- und Forstarbeiterbund für unsere
insgesamt 15 verschiedenen Berufsgruppen in der Land- und
Forstwirtschaft gestalten.
Selbstverständlich versuchen wir auf alle möglichen Interessen
einzugehen, wollen aber doch nicht auf Anregungen
seitens der
Mitglieder verzichten.
Deshalb ersuchen wir, sofern in deinem (Ihrem) Arbeitsbereich
Regelungen bestehen, die geändert werden sollten, uns dies umgehend
bekannt zu geben.
zurück zum Start "Aktuelles" 
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