Die Landarbeiterkammer Tirol ist die gesetzliche Interessenvertretung der im Land Tirol auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet unselbständig Beschäftigten.

Ihre Aufgabe ist insbesondere:

  • die Mitglieder in beruflichen, wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen und kulturellen Fragen zu  informieren und zu beraten und ihre Interessen vor Behörden und Dienststellen wahrzunehmen;

  • die Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und ihnen insbesondere in Arbeits- und Sozialrechtssachen kostenlosen Rechtsschutz durch die Vertretung vor den Gerichten zu gewähren.

Die gesetzliche Grundlage für die Wahrnehmung dieses Auftrages bildet das Tiroler Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetz in der Fassung vom 5. Juli 2006.