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Die Landarbeiterkammer Tirol ist die gesetzliche Interessenvertretung
der im Land Tirol auf land- und forstwirtschaftlichem
Gebiet unselbständig Beschäftigten.
Ihre Aufgabe ist insbesondere:
- die Mitglieder in beruflichen, wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen
und kulturellen Fragen zu informieren und zu beraten und ihre Interessen
vor Behörden und Dienststellen wahrzunehmen;
- die Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen
Angelegenheiten zu beraten und ihnen insbesondere in
Arbeits- und Sozialrechtssachen kostenlosen Rechtsschutz durch die Vertretung
vor den Gerichten zu gewähren.
Die gesetzliche Grundlage für die Wahrnehmung dieses Auftrages bildet
das Tiroler Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetz in der Fassung vom
5. Juli 2006.
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