Für keine andere Berufsgruppe ist das Arbeitsrecht und der Arbeiter- und Angestelltenschutz so umfassend und übersichtlich in nur einem einzigen Gesetz zusammengefasst. Darüber hinaus ist die Landarbeitsordnung in vieler Hinsicht fortschrittlicher als es das allgemeine Arbeitsrecht war und heute noch ist.

Auch an der Entstehung und Fortentwicklung der Berufsausbildungsordnung wie auch anderer bedeutender Landes- und Bundesgesetze war und ist die Landarbeiterkammer initiativ und gestaltend beteiligt. Zur Wahrung der Interessen der Kammermitglieder werden schriftliche Stellungnahmen abgegeben.


Das wichtigste Instrument der Lohnpolitik ist der Kollektivvertrag. Der Tiroler Land- und Forstarbeiterbund schließt gemeinsam mit der Landarbeiterkammer für die Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft Tirols die einzelnen Kollektivverträge ab.

  • Kollektivvertrag für die Landarbeiter Tirols
  • Kollektivvertrag für die Gutsangestellten Tirols
  • Kollektivvertrag für Dienstnehmer in den Gartenbaubetrieben Tirols
  • Kollektivvertrag für Forstarbeiter (soweit sie nicht in Betrieben der ÖBf-AG beschäftigt sind)
  • Kollektivvertrag für Forstgartenarbeiter
  • Kollektivvertrag für die im Land Tirol tätigen Berufsjäger
  • Kollektivvertrag für die Arbeiter in landwirtschaftlichen Genossenschaften und deren Verbänden
  • Kollektivvertrag für die Angestellten in landwirtschaftlichen Genossenschaften und deren Verbänden
  • Kollektivvertrag für die Arbeiter der "Unser Lagerhaus" Warenhandelsges.m.b.H. in Tirol
  • Kollektivvertrag für die Angestellten der "Unser Lagerhaus" Warenhandelsges.m.b.H. in Tirol
  • Arbeiter der MR Service Tirol reg.Gen.m.b.H.
  • Kollektivvertrag für die Waldaufseher Tirols
  • Kollektivvertrag für Dienstnehmer in Käsereibetrieben Tirols
  • Kollektivvertrag für Dienstnehmer bei agrartechnischen Maßnahmen


Laufende Information und Beratung auf allen Gebieten des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechtes sowie in sonstigen Rechtsbereichen gehören zu den wesentlichen Aufgaben einer Interessenvertretung. Das geschieht durch Einschaltungen in Presse und Rundfunk, insbesondere aber durch das monatlich erscheinende Mitteilungsblatt "Der Landarbeiter". Auf den Einzelfall bezogen erfolgt dies vorwiegend beim Besuch der Kammerzugehörigen im Büro aber auch bei den regelmäßig stattfindenden Sprechtagen der Landarbeiter- kammer in Lienz.

Sachkundige Funktionäre und Angestellte der Landarbeiterkammer werden regelmäßig bei zahlreichen Versammlungen direkt vor Ort, bei Schulungen für Kammerräte und sonstige Funktionäre und als Lehrende in land- und forstwirtschaftlichen Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen tätig.

Selbstverständlich sind die Vertretungen durch die Landarbeiterkammer für die Kammerzugehörigen kostenlos.


In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit über vier Dienstnehmern ist ein Betriebsrat zu wählen.

Die Landarbeiterkammer unterstützt die Belegschaft bei der Wahl der Betriebsräte sowie die Betriebsräte bei der Bewältigung ihrer Aufgaben und sie nimmt an den Betriebsversammlungen beratend und informierend teil.


a) Landarbeitereigenheimbau

Ziel dieser Förderung ist die Schaffung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen um der Land- und Forstwirtschaft die notwendigen Arbeitskräfte zu erhalten und eine Abwanderung in andere Berufe zu verhindern.

Die Förderung erfolgt durch Zahlung von Zuschüssen (die Höhe ist abhängig vom Familienstand und Einkommen) sowie durch Gewährung unverzinslicher Darlehen. Hinsichtlich der Größe der Baulichkeit sind die Richtlinien der Wohnbauförderung anzuwenden.

Beratung und Antragsstellung ausschließlich durch den Förderungsreferenten Ing. Hofmann (Tel.: 05 92 92 3003, 
e-mail: johann.hofmann@lk-tirol.at).

b) Treueprämien für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer

Dienstnehmer mit langdauernder Dienstzeit in der heimischen Land- und Forstwirtschaft können im Rahmen von Landarbeiterehrungen ausgezeichnet werden.

Ehrungen sind vorgesehen bei einer anrechenbaren Dienstzeit

  • von 10 Jahren beim selben Dienstgeber oder im selben Betrieb,               €    75,00
  • von 25 Jahren,                                                                                     €   175,00
  • von 35 Jahren und                                                                                €   275,00
  • von 45 Jahren.                                                                                     €   450,00

Die Jubilare erhalten jeweils eine nach Dienstzeit abgestufte Treueprämie, eine Anstecknadel und ein gerahmtes Diplom.

Anträge sind mittels Antragsformular bis spätestens 30. April bei der Landarbeiterkammer Tirol einzubringen.

c) Land- und Forstarbeiterhilfswerk

Aus Mitteln des Land- und Forstarbeiterhilfswerkes der Landarbeiterkammer Tirol werden unverzinsliche Darlehen, Lern- und Ausbildungsbeihilfen sowie Beihilfen bei besonderen Notständen vergeben.

Entsprechende Ansuchen sind mittels der aufgelegten Antragsformulare bei der Landarbeiterkammer einzureichen.


Beratung und Antragstellung vornehmlich durch den Förderungsreferenten 
Ing. Hofmann (Tel. 05 92 92 3003)