a) Landarbeitereigenheimbau
Ziel dieser Förderung ist die Schaffung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
um der Land- und Forstwirtschaft die notwendigen Arbeitskräfte
zu erhalten und eine Abwanderung in andere Berufe zu verhindern.
Die Förderung erfolgt durch Zahlung von Zuschüssen (die Höhe ist
abhängig vom Familienstand und Einkommen) sowie durch Gewährung
unverzinslicher Darlehen. Hinsichtlich der Größe der Baulichkeit
sind die Richtlinien der Wohnbauförderung anzuwenden.
Beratung und Antragsstellung ausschließlich durch den
Förderungsreferenten
Ing. Hofmann (Tel.: 05 92 92 3003,
e-mail: johann.hofmann@lk-tirol.at).
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Treueprämien für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer
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Dienstnehmer mit langdauernder Dienstzeit in der heimischen
Land- und Forstwirtschaft können im Rahmen von Landarbeiterehrungen
ausgezeichnet werden.
Ehrungen sind vorgesehen bei einer anrechenbaren Dienstzeit
Die Jubilare erhalten jeweils eine nach Dienstzeit abgestufte
Treueprämie, eine Anstecknadel und ein gerahmtes Diplom.
Anträge sind mittels Antragsformular bis spätestens 30. April
bei
der Landarbeiterkammer Tirol einzubringen.
c) Land- und Forstarbeiterhilfswerk
Aus Mitteln des Land- und Forstarbeiterhilfswerkes der Landarbeiterkammer Tirol werden unverzinsliche Darlehen, Lern- und Ausbildungsbeihilfen
sowie Beihilfen bei besonderen Notständen vergeben.
Entsprechende Ansuchen sind mittels der aufgelegten Antragsformulare
bei der Landarbeiterkammer einzureichen.
Beratung und Antragstellung vornehmlich durch den Förderungsreferenten
Ing. Hofmann (Tel. 05 92 92 3003)