50-Jahre Arbeitsverfassungsgesetz
Der Österreichische Landarbeiterkammertag war am 10.Juni 2024 zur Feierlichkeit „50-Jahre-Arbeitsverfassungsgesetz“ im Marmorsaal des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft eingeladen.
Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) trat am 1. Juli 1974 in Kraft und bildet eine umfassende Kodifikation des kollektiven Arbeitsrechts. Wie das Landarbeitsgesetz (LAG) regelt es den Rahmen für die kollektive Rechtsgestaltung. Herzstücke sind hierbei die Kollektivverträge und die Mitwirkung der Arbeitnehmer*innen auf betrieblicher Ebene (Betriebsverfassungsrecht).
„Ein halbes Jahrhundert Arbeitsverfassungsgesetz – das bedeutet ein halbes Jahrhundert sozialer Fortschritt, ein halbes Jahrhundert Gerechtigkeit am Arbeitsplatz und ein halbes Jahrhundert Dialog zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dieses bedeutende Gesetz hat die Entwicklung des kollektiven Arbeitsrechts in Österreich maßgeblich geprägt und stellt einen unverzichtbaren Eckpfeiler unseres sozialen Friedens und wirtschaftlichen Wohlstands dar“, so Bundesminister Kocher in seiner Eröffnungsrede.