Die Österreichische Landarbeiterkammer (ÖLAK) wurde als Dachorganisation der Landarbeiterkammern in Österreich am 20. April 1950 im ehemaligen Raiffeisenhaus in Linz gegründet. Nach dem Beitritt der Landarbeiterkammer für Kärnten mit 1.1.1990 arbeiten alle Landarbeiterkammern (in Wien und im Burgenland hat der Landesgesetzgeber keine Landarbeiterkammern errichtet) in der Österreichischen Landarbeiterkammer zusammen. Die ÖLAK hat ihren Sitz in Wien und erstreckt ihre Tätigkeit auf das ganze Bundesgebiet. Im Rahmen dieser Tätigkeit obliegt ihr in verschiedenen Gremien auf Bundesebene, die Information und Beratung sowie die Koordinierung und Abstimmung der Aktivitäten der einzelnen Landarbeiterkammern.
Wichtigste Organe der Österreichischen Landarbeiterkammer sind die Vollversammlung, der Vorstand und das Präsidium.

Kammerzugehörigkeit
Den Landarbeiterkammern gehören mit Ausnahme familienangehöriger Arbeitskräfte alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, die im jeweiligen Bundesland auf land- und forstwirtschaftlichen Gebiet beschäftigt sind. Dazu gehören z.B. Dienstnehmer in Forst- und Gutsbetrieben, in Gärtnereien, in Gemüse-, Obst- und Weinbaubetrieben sowie Mitarbeiter in Raiffeisen Lagerhäusern, in land- und forstwirtschaftlichen Schulen, in Forschungseinrichtungen sowie im Verwaltungs- und Interessenvertretungsbereich.