Freistetter: „Versicherungszeiten von Ukrainerinnen und Ukrainern müssen endlich anerkannt werden"
Wer in Österreich arbeitet und Versicherungszeiten erwirbt, hat Anspruch auf eine Pension. Dieser einfache Grundsatz gilt in Österreich nicht nur für heimische Arbeitskräfte und jene aus dem EU-Ausland, sondern aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen auch für zahlreiche andere ausländische Staatsangehörige.
Ungleichbehandlung aufgrund fehlendem Abkommen
Nur Insidern war bisher bekannt, dass es bis dato jedoch kein solches Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Zeiten in der Pensionsversicherung zwischen Ukraine und Österreich gibt. Diese fehlende Kooperation bedeutet, dass Ukrainerinnen und Ukrainer derzeit 15 volle Versicherungsjahre in Österreich erwerben müssen, um Anspruch auf eine Pension zu haben. Andernfalls gehen die einbezahlten Beiträge für die Betroffenen verloren und werden auch nicht im Heimatland auf den Pensionsanspruch angerechnet. „Dieser Ungleichbehandlung muss ein sofortiges Ende gesetzt werden, und zwar rückwirkend! Gerade bei Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft, die zumeist nur saisonale Beschäftigungsbewilligungen als Erntearbeiterinnen und Erntearbeiter erhalten, ist der Nachweis von 15 vollen Versicherungsjahren ein Ding der Unmöglichkeit“, betont ÖLAKT-Vorsitzender Andreas Freistetter.
Freistetter: „Das sind wir den Menschen schuldig“
Die Landarbeiterkammern fordern daher, dass Österreich die Versicherungszeiten von Ukrainerinnen und Ukrainern in gleichem Maße anerkennt, wie es entsprechende Abkommen mit anderen Drittstaaten, etwa mit Nordmazedonien oder der Türkei, vorsehen. „Das sind wir den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Ukraine, die auf den Feldern einen wichtigen Beitrag leisten, damit wir alle mit Obst und Gemüse aus heimischer Landwirtschaft versorgt werden können, schuldig“, bekräftigt Freistetter.
Alleine in der Land- und Forstwirtschaft waren im Jahr 2021 österreichweit knapp 2.500 Ukrainerinnen und Ukrainer beschäftigt, die meisten davon als Erntearbeiterinnen und Erntearbeiter in landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Tirol.