Landwirtschaftliche Erzeugung soll Landwirtschaft bleiben – auch in Energiefragen!
Die Land- und Forstwirtschaft hat mit ihren Betrieben und Arbeitnehmer:innen schon während der Coronapandemie bewiesen, dass sie als systemerhaltende Branche Österreich mit lebensnotwendigen Gütern versorgt.
Aktuell stehen die Österreicher:innen vor der nächsten Herausforderung: Energie. Nicht nur die Preise steigen in ungeahnte Höhen, sondern auch die Erzeugung von Energie wird zunehmend zum Problem. Die Land- und Forstwirtschaft stellt sich nun auch dieser Herausforderung. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe und ihre Arbeitnehmer:innen werden zunehmend zu Erzeugern von Energie, indem sie selbst Anlagen betreiben oder daran beteiligt sind und diese beliefern.
Der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und Lieferung von Wärme aus Biomasse mit einer Brennstoffwärmeleistung bis einschließlich vier MW ist als Nebengewerbe in der Land- und Forstwirtschaft möglich. Die gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen jedoch nicht mehr den realen Erfordernissen. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden nicht nur immer größer, es schließen sich auch immer mehr kleine Betriebe zusammen, um überhaupt noch am Markt auftreten zu können. Das betrifft natürlich auch den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und Lieferung von Wärme aus Biomasse. Diese werden von immer mehr bzw. größeren Landwirten beliefert und betrieben und überschreiten somit immer öfter die Grenze von vier MW. Da diese Anlagen aber von Betrieben der Landwirtschaft beliefert und geführt werden, sollen diese Anlagen auch weiterhin im Nebengewerbe der Landwirtschaft verbleiben. Die sehr niedrige Grenze von vier MW verhindert jedoch ein vernünftiges Wirtschaften im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft.
Die Land- und Forstwirtschaft bietet mit einem eigenen Lehrberuf (Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung) sogar eine qualifizierte Ausbildung an. Jedoch werden Arbeitnehmer:innen und somit Lehrberechtigte regelmäßig nur in Anlagen mit einer die vier MW überschreitenden Erzeugung beschäftigt, sodass eine Lehrausbildung aufgrund dieser Grenze faktisch verunmöglicht wird.
Der Österreichische Landarbeiterkammertag setzt sich daher für eine Anhebung der gesetzlichen Grenze von vier MW auf zehn MW ein, um den modernen Erfordernissen der Land- und Forstwirtschaft gerecht zu werden und um eine alternative, regionale und dauerhafte Energieversorgung in Österreich sicherstellen zu können.