Neues Landarbeitsgesetz für Agrar-Sozialpartner ein „Meilenstein”
Seit 1. Juli gilt ein einheitliches Landarbeitsgesetz (LAG) anstatt der bisher neun bundeslandspezifischen Landarbeitsordnungen für alle Bediensteten in der Land- und Forstwirtschaft. Unter anderem gibt es verbesserte und einheitliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine Entgeltfortzahlung bei Teilnahme an Katastrophenhilfe und eine Flexibilisierung der Wiedereingliederungsteilzeit. Im Rahmen des neuen Gesetzes gibt es auch die Möglichkeit von Arbeitgeberzusammenschlüssen. Betriebe in einer Region können sich zusammenschließen, um je nach Erntesaison Arbeits- und Fachkräfte zu beschäftigen.
Durch das neue Landarbeitsgesetz gebe es mehr Effizienz und eine Entbürokratisierung sowie bessere Beschäftigungsmöglichkeiten, so der Landwirtschaftskammer-Chef. „Wir haben großes Interesse, dass es den Landarbeitern auf unseren Betrieben gut geht“, Moosbrugger empfiehlt Bauern bei einem Arbeitgeberzusammenschluss auf bewährte Partner zu setzen. „Es wird nur dort funktionieren, wo sich Betriebe gut verstehen, wo ein Vertrauensverhältnis da ist.“ Arbeitgeberzusammenschlüsse seien auch für Arbeitskräfte attraktiver, weil ein längeres Beschäftigungsverhältnis möglich sei. Wie viele Betriebe das Modell des Arbeitgeberzusammenschlusses künftig nützen werden, ist für die Landwirtschaftskammer derzeit noch nicht abschätzbar.
Die heimische Landwirtschaft ist stark abhängig von ausländischen Landarbeitern, etwa aus Rumänien, Polen und Ungarn. Manche Betriebe würden immer wieder den Wunsch nach
zusätzlichen Saisonniers von außerhalb der EU äußern, so der Landwirtschaftskammer-Chef. Für den Präsidenten des Österreichischen Landarbeiterkammertages sollen die Arbeitgeberzusammenschlüsse die Ernte-Jobs wieder interessanter für heimische Arbeitskräfte machen. „Dass das natürlich nicht von heute auf morgen geht, ist uns klar“, sagte Freistetter. Wenn man nicht nur acht bis zwölf Wochen, sondern einen längeren Zeitraum beschäftigt werde, dann sei 1.500 Euro brutto pro Monat oder „in Zukunft hoffentlich auch entsprechend mehr“ schon deutlich attraktiver, so der Arbeitnehmervertreter. Die Deckung des Arbeitskräftebedarfs dürfe „nicht nur in der Erhöhung der Drittstaatenkontingente liegen“, sondern man müsse sich auch um heimische Arbeitskräfte bemühen, sagte Freistetter.
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und Arbeitsminister Martin Kocher (beide ÖVP) hatten das Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. „Mit dem neuen Landarbeitsgesetz gehört Österreich zu den internationalen Vorreitern“, sagte Köstinger Anfang Juli. „Wir gewährleisten damit schnellere Verfahren, einheitliche Arbeitsbedingungen und beseitigen Ungerechtigkeiten.“ Das LAG 2021 sei „ein notwendiger arbeitsmarktpolitischer Fortschritt, der auch in der Land- und Forstwirtschaft neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen soll“, kommentierte Kocher das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli.
Im Vorjahr hatte eine desolate Erntehelfer-Unterkunft bei einem niederösterreichischen Spargelbauern für Aufsehen gesorgt. Dies sei „nicht die Norm“, betonte Arbeitnehmervertreter Freistetter. „Dagegen ist entsprechend vorzugehen, wenn es gar nicht anders geht auch mit Strafen“, sagte Freistetter. Die Landwirtschaftskammer verwies auf die sehr hohe Kontrolldichte im vergangenen Jahr bei Spargelbauern. „Wir wehren uns gegen pauschale Verunglimpfungen. Das heißt aber nicht, dass wir alles zudecken“, sagte Moosbrugger. Alle Unterkünfte müssten den vorgeschriebenen Standards entsprechen. (apa).