OGH folgt Rechtsansicht der LAK Oberösterreich
Die LAK Oberösterreich hat in einem Gerichtsverfahren durch ihren Leiter der Rechtsabteilung Mag. Lukas Scharinger den Obersten Gerichtshof zu einer Änderung seiner Rechtsprechung veranlasst!
Um die Schwerarbeiterpension in Anspruch nehmen zu können, muss Schwerarbeit geleistet worden sein. Schwerarbeit setzt bei körperlicher Arbeit einen Arbeitskalorienverbrauch bei Männern von mindestens 2.000 und bei Frauen von mindestens 1.400 Arbeitskilokalorien pro Acht-Stunden-Tag voraus. Wurden von Arbeitnehmer:innen mehre versicherungspflichtige Tätigkeiten (zB Lagerhaus-Arbeiter und Nebenerwerbslandwirt) ausgeübt, wurde der Kalorienverbrauch nur dann zusammengerechnet, wenn jede Tätigkeit für sich alleine den Schwellenwert erreicht. In der Praxis führte das oftmals zum Nichtanerkennen von Schwerarbeitsversicherungszeiten.
Der OGH hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und folgt der Ansicht der LAK Oberösterreich, wonach für die Berechnung der erforderlichen Kalorienanzahl sämtliche versicherte Tätigkeiten zusammenzurechnen sind.
Das bedeutet für unsere Mitglieder eine erhebliche Verbesserung der sozialversicherungsrechtlichen Situation!