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Schwerarbeit, Korridorpension und GAP: Landarbeiterkammer im Gespräch mit der ÖVP-Bundesparteiführung

27.10.2026

Wien, 23. Oktober 2026. Präsident Ing. Andreas Freistetter und Generalsekretär Dr. Fabian Schaup von der Österreichischen Landarbeiterkammer (ÖLAK) trafen ÖVP-Generalsekretär Markus Gstöttner, MSc. und Bundesgeschäftsführer Dominik Ramusch zu einem Arbeitsgespräch.

Im Mittelpunkt standen die soziale Absicherung der Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft und die Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027.<o:p></o:p>

Schwerarbeits- und Korridorpension
Ein Schwerpunkt lag auf der Schwerarbeitspension. Die Arbeit in Forst, Landwirtschaft und Gartenbau ist körperlich fordernd und witterungsabhängig, das Unfallrisiko ist erhöht. Die ÖLAK forderte, diese Belastungen beim Zugang zur Schwerarbeitspension angemessen zu berücksichtigen.<o:p></o:p>

Bei der Korridorpension wurden seit 1. Jänner 2026 die Antrittsvoraussetzungen angehoben. Die ÖLAK machte darauf aufmerksam, dass viele Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft körperlich schwer arbeiten, die Voraussetzungen der Schwerarbeitspension aber nicht erfüllen. Für sie ist die Korridorpension oft der einzige Weg, vor dem Regelpensionsalter aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Die Anhebung trifft diese Gruppe deshalb besonders.

Arbeitsbedingungen
Auch die Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft kamen zur Sprache. Damit die Branche Fachkräfte gewinnt und hält, braucht es aus Sicht der ÖLAK eine faire Entlohnung und einen wirksamen Arbeitnehmerschutz. Ebenso wichtig sind gute Ausbildungswege.<o:p></o:p>

Verhandlungen zur GAP 
Zu den laufenden GAP-Verhandlungen bekräftigte die ÖLAK zwei Forderungen. Die mit der GAP 2023–2027 eingeführte soziale Konditionalität muss erhalten und weiterentwickelt werden, damit öffentliche Fördermittel an die Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Standards gebunden bleiben. Die Soziale Konditionalität fördert auch einen fairen Wettbewerb auf europäischer Ebene. Außerdem müssen weiterhin Lohnkosten bei der Berechnung der Direktzahlungen angerechnet werden können. Betriebe, die Arbeitsplätze schaffen und ihre Beschäftigten ordnungsgemäß entlohnen, dürfen bei Kürzungen nicht benachteiligt werden.

„Die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft leisten Schwerarbeit für die Versorgung unseres Landes. Das muss sich im Pensionsrecht ebenso widerspiegeln wie in der Agrarförderung“, betonte Präsident Ing. Andreas Freistetter.<o:p></o:p>

Beide Seiten vereinbarten, den Austausch fortzusetzen.<o:p></o:p>

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Bildnachweis: ÖVP

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