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Teuerung abgelten, Kaufkraft sichern: Landarbeiterkammern und Gewerkschaften legen gemeinsame Untergrenze für die Lohnrunde 2027 fest

27.10.2026

Schicklberger Erklärung: Volle Inflationsabgeltung ist Mindestmaßstab. Landarbeiterkammern sichern Beschäftigten in schwierigen Zeiten Unterstützung zu.

Die Landarbeiterkammern, die Produktionsgewerkschaft PRO-GE und die Gewerkschaft GPA haben beim Kollektivvertragssymposium Schicklberg einstimmig die „Schicklberger Erklärung“ beschlossen. Sie legt fest, mit welcher Untergrenze die Arbeitnehmerseite in die Kollektivvertragsverhandlungen der Land- und Forstwirtschaft für 2027 geht. Vereinbart werden nur Erhöhungen der Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen, die zumindest die jeweilige rollierende Inflationsrate abdecken. Maßstab ist der Gesamtwert des Abschlusses. Rahmenrechtliche Verbesserungen mit wirtschaftlichem Wert werden auf die Untergrenze angerechnet.

Angespannte Lage trifft Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen

Die wirtschaftliche Lage ist angespannt. Die Betriebe spüren das, aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die gestiegenen Lebenshaltungskosten jeden Monat tragen. Mit der gemeinsamen Untergrenze wissen beide Seiten von Beginn an, wovon die Arbeitnehmervertretungen in keiner Verhandlung der Branche abgehen.<o:p></o:p>

„Wer in der Land- und Forstwirtschaft arbeitet, sorgt jeden Tag dafür, dass Lebensmittel auf unsere Tische kommen und unsere Wälder bewirtschaftet werden. Diese Menschen dürfen am Ende des Jahres nicht weniger in der Tasche haben als am Anfang. Deshalb gehen wir geschlossen in die Verhandlungen: Die Teuerung muss abgegolten werden. Wir wissen aber auch, dass viele Betriebe unter Druck stehen. Darum rechnen wir rahmenrechtliche Verbesserungen an und bieten den Arbeitgebern damit Spielraum für Lösungen, die zur jeweiligen Branche passen“, betont Ing. Andreas Freistetter, Präsident der Österreichischen Landarbeiterkammer.

Landarbeiterkammern stehen an der Seite der Betroffenen<o:p></o:p>

Die angekündigte Schließung des Tiefkühlgemüsewerks von ARDO in Groß-Enzersdorf trifft die landwirtschaftlichen Betriebe, die das Werk beliefern, und damit auch die Landarbeiterinnen und Landarbeiter auf diesen Höfen. Auch manche Beschäftigte der Lagerhäuser bangen um ihren Job. <o:p></o:p>

„Wer jetzt um seinen Arbeitsplatz fürchtet, steht nicht allein da, ob im Lagerhaus oder auf einem Hof, dem der Abnehmer wegbricht. Die Landarbeiterkammern sind für ihre Mitglieder da. Wir prüfen jede Kündigung und jede Abrechnung und setzen die Ansprüche unserer Mitglieder durch, wenn es sein muss auch vor Gericht. Mein Rat an alle Betroffenen: Melden Sie sich bei Ihrer Landarbeiterkammer, bevor Sie etwas unterschreiben“, so Freistetter.<o:p></o:p>

Die Landarbeiterkammern in den Bundesländern beraten und vertreten ihre Mitglieder in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, etwa bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei der Abfertigung, bei offenen Entgeltansprüchen und beim Übergang in die Arbeitslosenversicherung.<o:p></o:p>

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