Valorisierung von Familienleistungen ab Jänner 2023
Ab 1. Jänner 2023 werden
• das Krankengeld,
• das Reha- und Umschulungsgeld,
• die Studienbeihilfe,
• die Familienbeihilfe,
• der Mehrkindzuschlag,
• der Kinderabsetzbetrag,
• das Kinderbetreuungsgeld,
• der Familienzeitbonus sowie
• das Schulstartgeld
valorisiert werden.
Damit werden diese Leistungen künftig jährlich bzw. regelmäßig an die Inflationsrate angepasst, um die erhöhten Lebensunterhaltskosten für Familien infolge der Preissteigerungen abzufedern. Durch die Valorisierung der Familienleistungen sollen gerade Familien vom Entlastungspaket profitieren.
Zusätzlich zur Valorisierung wird die bisherige Anrechnung des Familienzeit-Bonus auf das Kinderbetreuungsgeld beseitigt.
Auf der Homepage des Bundeskanzleramts lassen sich mit dem Online-Rechner die persönlichen Familienleistungen berechnen. Der Link dazu:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/familienportal